HintermHorizont
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Eine andere ähnliche Idee wäre noch, Inhaftierte dienstzuverpflichten. Schließlich leben sie durch ihren Aufenthalt in der JVA vollkommen selbstverschuldet auf Kosten der Steuerzahler, so dass man sie dazu verpflichten sollte, der Steuern zahlenden Bevölkerung etwas in Form von produktiver Arbeitsleistung zurückzugeben. Man könnte in der JVA Räume einrichten, in denen sich die Insassen an den Reparaturen, Erneuerungen und Konstruktionen gemeinnütziger Utensilien unentgeldlich beteiligen können. Dadurch könnten zusätzlich Steuern eingespart werden, die dem Volk dann als kleine Entschädigung zugute kommen.
Artikel 12 GG, Absatz (3): "Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig."
1--Jobs sind hingegen keine Zwangsarbeit, da die Arbeitslosen sich prinzipiell auch dagegen entscheiden können.
Jetzt weiß ich es- DU kannst NICHT lesen!