Hallo Chalice Queen,
ChaliceQueen schrieb:
Oder kommt es einfach auf den Einzelfall an?
ich beginne mal mit dem Ende, weil dadurch wird es aufgezeigt, was *wirkt* - ich persönlich gebe aber vor einer Aufstellung ein paar Hinweise, betreffend welcher Personen man sich schon vorab mal erkundigen könnte - und sie vielleicht auch schon vorab in Form eines Genogrammes - aufzeichnen könnte.
Oftmals taachen hier schon einige auf, die dazu gehören könnten, an die man noch gar nicht gedacht hatte - sie mal ins Blickfeld zu rücken.
ChaliceQueen schrieb:
Wo ist die Grenze, ab wann jemand zum System gehört? Nehmen wir mal Partnerschaft: gehört dann eine Frau zum System ihres Mannes dazu bzw. umgekehrt? Erst wenn sie verheiratet sind oder eine sonstige feste Bindung haben oder ein Kind?
Ehepartner gehören auf jeden Fall dazu - auch wenn sie getrennt sind - in gewisser Weise - und oftmals weist auch die Geschichte der Ahnen von (Ehe)Partnern *zufälligerweise* Parallelen auf.
Manche gehen davon aus, dass bereits der sexuelle Vollzug, der auch nur im entferntesten die Möglichkeit einer Schwangerschaft beinhaltet, zu einer Zugehörigkeit führt, das kann ich persönlich aus meiner bisherigen Erfahrung nicht bestätigen.
Also langjährige Lebenspartner würd ich persönlich auf jeden Fall als zugehörig betrachten - Beziehungen, aus welchen ein Kind resultiert auch - auch wenns totgeboren und/oder abgetrieben wurde.
Ich habe in den letzten Jahren auch fallweise erlebt, dass platonische Beziehungen - hier oft auch als Seelenverwandschaften dargestellt - zum System gehören - obwohl es nie einen sexuellen Vollzug gab.
ChaliceQueen schrieb:
Oder nehmen wir das Beispiel Stiefeltern (das auch gerade in einem Thread hier läuft): gehört ein Stiefvater oder eine Stiefmutter mit oder ohne Beziehung zu einem "echten" Elternteil zum System des Kindes, oder nicht?
Diesen Teil deiner Fragestellung kann ich nicht ganz nachvollziehen.
Meinst, dass ein Stiefelternteil auch dazugehört, wenn diese Beziehung zum echten Elternteil wieder getrennt ist? Weil so lange jemand mit einem Teil meiner Eltern verheiratet ist, ist sie/er ja sowieso eine/r der Partner dieses Elternteils.
Wenn jetzt aber zB mein Exmann wieder verheiratet ist, dann würd ich seine jetzige Frau nicht als zugehörig zu meinem System sehen - aber sehr wohl auch zum System unseres gemeinsamen Kindes - solltest was anderes gemeint haben, einfach nochmal nachfragen.
Aber nochmals erwähnt - ich gebe das immer als Vorabaufgabe auf - sich darüber zu informieren, welche Personen ev. dazugehören könnten - und ob es hier irgendwo schwere Krankheiten und/oder frühe Todesfälle gegeben hat - einfach um vorab schon einen Überblick über das jeweilige System des Klienten zu haben.
Und es dient eigentlich ausschliesslich dem Überblick des Klienten - was fallweise dazu führt, dass oft schon im Vorfeld einiges geklärt werden kann, was zu einer Lösung führen kann.