Wenn nichts mehr hilft helfe ich! Magier des östlichen Tempels

Schade, dass manche Menschen alles mies machen müssen vor lauter Blindheit.


Falls du nicht eh schon die Freundin dieses Typen bist, willst du dich mit diesen Worten bei ihm einschmeicheln, weil er dich so beeindruckt hat. Leider entspricht dein Benehmen der Normalität und somit der durchschnittlichen Ratio der Bevölkerung. Drum gehts auf unserer Welt so traurig zu. Lauter verblendete Leute, die immer nur die eigene Wahrheit erkennen und vor allen anderen Möglichkeiten die Augen verschliessen. Manipuliert bis zur ... hm... das Wort darf ich wieder nicht sagen. Naja, einige werden es verstehen...

:rolleyes:


elli warum versuchst du mich zu belehren? so klug bist du auch nicht, deine seite habe ich mir angeschaut www.hexenstern.org hat nicht mal impressum und auch in der schweiz gibt es impressumpflicht.

Recht in der Schweiz
Jede Publikation, welche sich an eine Vielzahl von Personen richtet, unterliegt der Impressumspflicht von Art. 322 StGB. Im Impressum muss der Sitz des Medienunternehmens, namhafte Beteiligungen an anderen Unternehmungen sowie der verantwortlichen Redaktor angegeben werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Anbieterkennung
 
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:rolleyes: dies hier ist die Angebotsecke:rolleyes:
Dachte immer Diskussionen dürfen hier nicht geführt werden.

Kritik an Angeboten ist nicht erwünscht, habt bitte die Größe jeden Anbieter in Frieden zu lassen (unseriöse oder illegale Angebote bitte einfach melden!)

Wo sind die Scherrrifffsss:megaphon:
 
Der Magier des östlichen Tempels


100 % Fluchbefreiung & Schwarzmagiebefreiung. Schutzmagie sowie magische Hilfe jeder Art.

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*BITTE BEACHTEN SIE MEINE REGELN*

Ich bin so einzigartig, mystisch und geheimnisumwittert wie meine Magie. Bitte kontaktieren Sie mich NUR, wenn Sie sich tatsächlich in einer aussichtslosen Lage befinden!



Text Copyright beachten.​

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

ich kann mich peterle nur anschliessen:


:lachen: :brav:
 
elli warum versuchst du mich zu belehren? so klug bist du auch nicht, deine seite habe ich mir angeschaut www.hexenstern.org hat nicht mal impressum und auch in der schweiz gibt es impressumpflicht.
Warum willst du uns belehren? Warum wirst du sauer, wenn wir deine Sicht der Dinge nicht teilen?

Recht in der Schweiz
Jede Publikation, welche sich an eine Vielzahl von Personen richtet, unterliegt der Impressumspflicht von Art. 322 StGB. Im Impressum muss der Sitz des Medienunternehmens, namhafte Beteiligungen an anderen Unternehmungen sowie der verantwortlichen Redaktor angegeben werden.
Manche Leute sind wirklich zu blöd. Ich bin kein Medienunternehmen. Aber vermutlich hat diese Information in deinem Kopf keinen Platz.

Ich red hier auch eigentlich gar nicht wegen dir. Das wäre reine Zeitvergeudung. Ich halte nur dagegen, damit Leute mit etwas weniger Erfahrungen nicht jeden Schmus oder Schmäh glauben. Und ich denke, dieses Ziel ist jetzt erreicht :)

:zauberer1
 
Kritik an Angeboten ist nicht erwünscht, habt bitte die Größe jeden Anbieter in Frieden zu lassen (unseriöse oder illegale Angebote bitte einfach melden!)
Ich schätze, jedes Gericht würde jemanden, der Wunder verkauft als unseriös einstufen. Daher gehört diese Werbung hier eigentlich sowieso gelöscht.
 
Ich schätze, jedes Gericht würde jemanden, der Wunder verkauft als unseriös einstufen. Daher gehört diese Werbung hier eigentlich sowieso gelöscht.

hm... ja, sowas in der Art

und da hier gerade mit dem Gesetz rumgefuchtelt wird:

Gerichte haben in unterschiedlichen Zusammenhängen, so auch in den Beispielsfällen, entschieden, dass Verträge, in denen eine übersinnliche Leistung versprochen wird, tatsächlich objektiv unmöglich sind. Das heißt, der Anbieter kann die übersinnliche Leistung nicht erbringen und wird von seiner Leistungspflicht befreit, § 275 Abs. 1 BGB. Natürlich kann er dann dafür auch kein Entgelt mehr verlangen, § 326 Abs. 1 BGB.


Darüber hinaus wäre zum Beispiel der Liebeszauber-Vertrag (ginge man von der Möglichkeit der Leistung aus) sittenwidrig und damit nichtig, § 138 BGB. Ein Vertrag, durch den sich ein Vertragsteil verpflichtet, einen Dritten seiner freien Willensbestimmung zu berauben (indem man ihn durch mentale Beeinflussung zu einer Partnerschaft bewegt), verstößt gegen die guten Sitten und könnte sogar als Nötigung oder Freiheitsberaubung qualifiziert werden.4

Im Einzelfall können solche parapsychologischen Angebote auch strafrechtlich relevant sein. So ist die "Teufelsaustreiberin" rechtskräftig wegen versuchten Betruges, §§ 263, 22 StGB verurteilt worden.

will noch jemand der Liebeszauber und Andere Ungültige und eventuell Sittenwiedrige und den Tatbestand der Freiheitsberaubung und der Nötigung propagierenden Luschen hier mit Gesetzestexten Rumwedeln? ich warte nur darauf :D

Quelle: http://www.sekten-info-essen.de/texte/wahrsagen.htm

lG

FIST
 
Warum willst du uns belehren? Warum wirst du sauer, wenn wir deine Sicht der Dinge nicht teilen?


Manche Leute sind wirklich zu blöd. Ich bin kein Medienunternehmen. Aber vermutlich hat diese Information in deinem Kopf keinen Platz.

elli ich bin vielleicht blöd aber bist du besser? soweit ich informiert bin, können seiten welche ebenfalls von deutschen besuchern als quelle für information genutzt werden ebenfalls probleme bekommen. warte bis ein gelangweilter jurist wieder einmal eine abnahmewellle startet :D mein bekannter ist jurastudent und er weiß es bestimmt besser.
 
Du solltest lieber den großen Hexenmeischter damit beauftragen. Ich meine mit der Abnahmewelle. :D :D :D



Der hat übrigens auch kein Impressum.
Als Gewerbetreibender muss ER allerdings sehr wohl ein Impressum angeben.
Ich kenn da ein paar fertige Jurastudenten... :rolleyes:
 
mein entschluss steht fest. ich werde hier im esoterikforum nicht mehr weitermachen und mich aktiv beteiligen. hier wird man nur beleidigt und unterstellungen ausgesetzt und hilfe oder erklärung bekommt man auch nicht.
tut mir leid aber das forum hat für mich sein ziel verfehlt.
 
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Hi ELN

nuja, die Adresse ist unter Kontakt drinne, das gilt wohl als Impressum

viel wichtiger is, das keine AGBs zu finden sind, und dass bei einem Kommerziellen Angebot :D

schade, keiner wollte mehr mit dem Gesetz rumfuchteln :(

lG

FIST
 
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