Ungeborener Vorarlberger klagt die Republik

Avalonis

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http://vorarlberg.orf.at/stories/291841/

Ein Vorarlberger Elternpaar will im Namen seines ungeborenen Sohnes die Republik Österreich klagen. Er wird in wenigen Wochen mit derselben Behinderung zur Welt kommen wie jenes Kind, das der OGH Anfang März als "Schaden" bezeichnete.

Bei Schwangerschaftsuntersuchung bemerkt
Emil wird mit einem offenen Rücken auf die Welt kommen. Die selbe Behinderung hat jenes Kind in Kärnten, das Anfang März vom Obersten Gerichtshof (OGH) zum "Schaden" erklärt wurde. Die Fehlbildung wurde bei Emil bei einer Schwangerschaftsuntersuchung festgestellt.


Kurator wird bestellt
Seine Vertreter, das sind seine Eltern und ein Anwalt, sehen Emils Recht auf Ehre und Achtung der Menschenwürde verletzt. Das Urteil werte Kinder mit Behinderung de facto schon als Totalschaden. Damit könnten betroffene Eltern Schadensersatzansprüche für den Gesamtaufwand ableiten, wenn in der pränatalen Diagnose ein Fehler unterlaufen wäre.

Der Anwalt hat nun beim Bezirksgericht Bregenz Antrag auf Bestellung eines Kurators für Emil eingebracht. Formal sei dies notwendig, da der Ungeborene selbst noch keine Klage einbringen kann, erklärt Anwalt Paul Sutterlüty.

Die Situation, dass ein ungeborenes Kind versucht, die Republik zu klagen, sei einmalig. Umso interessanter sei es, ob das Gericht überhaupt einen Kurator für Emil bestellen werde.


Die Eltern des ungeborenen Emil.


"Es geht nicht um Geld"
Es handle sich bei der geplanten Klage um eine Feststellungsklage, sagt Rechtsanwalt Paul Sutterlüty. Es gehe nicht um Geld. Die derzeitige Gesetzeslage sei lückenhaft, die OGH-Entscheidung sei auf Grundlage des Schadenersatzrechts getroffen worden. Solche Fragen gehörten aber im Grundgesetz geregelt, sagt Gynäkologe Peter Schwärzler.


Bei der Pressekonferenz (v.l.n.r.): Primar Peter Schwärzler, Emils Eltern und Anwalt Paul Sutterlüty.


"Urteil verletzt Emils Recht auf Leben"
Das Urteil des OGH verletze Emils Recht auf Leben, sein Recht auf Ehre und Achtung der Menschenwürde und das Recht auf Nichtdiskrimierung, sagen Vertreter des Jungen. Damit ein Kind mit Behinderung von der Gesellschaft nicht mehr als Schaden gesehen werden kann, müsse der gesamte finanzielle Mehraufwand für die Versorgung von der Öffentlichkeit übernommen werden.

"Wir haben die Angst verloren"
Die Entscheidung, die sie nach der Diagnose von Emils Behinderung zu treffen gehabt habe, sei die wohl schwerste Entscheidung ihres Lebens gewesen, sagt die werdende Mutter des kleinen Emil.

Die Eltern hätten sich für die Entscheidung viel Zeit gelassen, sich bei Institutionen und betroffenen Familien informiert und das ihrer Erfahrung nach gute Vorarlberger Netz kennengelernt. Dabei hätten sie die Angst vor dem Leben mit einem Kind mit Behinderung verloren.


"Gesetzgeber soll wachgerüttelt werden"
Durch die Klage soll der Gesetzgeber wachgerüttelt werden. Emil hat zwar einen Schaden, ist aber kein Schaden, sagen seine Eltern.

Eine grundsätzliche Debatte über die Fristenlösung oder die "straffreie späte Abtreibung bei Kindern mit Behinderungen" bezwecken Emils Eltern mit der Klage nicht.

Ihnen gehe es vor allem darum, dass Eltern sich bei der Entscheidung, ein Kind mit Behinderung auf die Welt zu bringen, Zeit lassen und dabei im besten Fall auch die Angst vor einer Behinderung verlieren. Eine Empfehlung, ob sich Eltern von behinderten Kindern für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, stehe ihnen nicht zu – dies sei jedem selbst überlassen
 
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meine juristischen kenntnisse gehen zwar auch gegen limes null :), aber dass ein ungeborener mensch die republik klagen kann, halte ich eigentlich für ausgeschlossen ....

wer will sich da auf kosten eines behinderten kindes profilieren ? :confused:
 
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