Sterben und sterben lassen - Urteil vom BGH für Sterbehilfe!

... es gibt leider noch zu viele Lücken - was, wenn der Betroffene zwar eine Lebensgefährtin hat, die auch seinen Wunsch verwirklichen möchte - dieser aber z.b. noch Angehörige 1.Grades hat, die dem entgegen wirken :wut1:.... habe auch damit viel zu tun .... und hoffe, daß es bald wirklich frei bestimmbar wird ....



Aber es ist doch sein Leben und sein Wunsch, was haben die Angehörigen 1. Grades dabei zu bestimmen? Wenn er das schriftlich festgelegt hat, seinen Willen? Das ist ja die Höhe!
 
Werbung:
.... ja, da kommt das Schicksal ins Spiel - er relativ junger Mann, der nicht
mit diesem Wachkoma gerechnet hat und natürlich KEINE Verfügung aufgesetzt hatte - zwar seinen Wunsch der Lebensgefährtin mitgeteilt hat, aber
die Schwester sich halt auf ihren Verwandtschaftsgrad beruft .... trotzdem kaum zu ertragen - manchmal, wenn die Sonde angeschlossen wird - versucht
er, sich den Schlauch zu ziehen oder er blickt mir mitten ins Gesicht und aus seinen hellblauen Augen laufen Tränen .... also ich hoffe weiterhin auf eine
sinnvollere Lösung ....
 
Das finde ich gut, denn wenn ich selber nicht mehr in der Lage wäre, mir das Leben zu nehmen und mein Mann mir helfen würde, er dafür aber ins Gefängnis käme, möchte ich keine Schuld auf mich laden. So aber kann ich ihn ohne Gewissensbisse darum bitten, mir Medis zu besorgen, mit denen ich dann von hier verschwinden kann. Ich würde es für meinen Mann tun, wenn er mich darum bittet.
Naja, das Urteil soll eher doe Position des Arztes stärken und nicht die des Sterbenden und seinen Angehörigen...es geht eigentlich mehr darum, dem Arzt klarere Linien zu geben, sie aus der Grauzone herauszuholen

Jedenfalls geht die Möglichkeit der passiven ärztlichen Sterbehilfe jetzt noch einen Schritt weiter
 
Werbung:
hallo,
es hat für mich auch etwas mit würde und "maschinsierung" zu tun.
denn du bist in so nem fall nur mehr eine nr. der 1-2 mal am tag so quasi die windeln gewechselt werden.
das schlimme ist, dass es nicht mal was nutzt wenn du es jemandem aufträgst dafür zu sorgen, dass dir das erspart bleibt. ohne patientenverfügung wird gar nix gemacht.
lg
sternderl
in Würde sterben ist bisserl ein schwer erreichbares Ziel. (das merkt man wenn man den Tod schon paar mal miterlebt hat; spätestens bei seinem eigenen Tod)



ohne patientenverfügung wird gar nix gemacht.
ja, und das reicht auch oftmals für den etwas früheren Tod
 
Zurück
Oben