Siriuskind
Sehr aktives Mitglied
... es gibt leider noch zu viele Lücken - was, wenn der Betroffene zwar eine Lebensgefährtin hat, die auch seinen Wunsch verwirklichen möchte - dieser aber z.b. noch Angehörige 1.Grades hat, die dem entgegen wirken .... habe auch damit viel zu tun .... und hoffe, daß es bald wirklich frei bestimmbar wird ....
Aber es ist doch sein Leben und sein Wunsch, was haben die Angehörigen 1. Grades dabei zu bestimmen? Wenn er das schriftlich festgelegt hat, seinen Willen? Das ist ja die Höhe!