Roman Polanski verhaftet

Ganz klarer Fall. Ein erwachsener Mann hat sich nicht an eine 13-jährige ranzumachen, ob die ihn nun anhimmelt oder nicht.
Der Typ gehört hinter Gitter und basta.
sonst kommen demnächst noch all die "lieben" Papis an und sagen "Aber sie hat doch mitgemacht, sie hat ihren Papi eben ganz /Onkels (gilt auch für amis/Tanten)doll lieb, meine 12-jährige(über´s Alter kan mn ja dann noch weiterdiskutieren...vielleicht kommt noch raus, daß schon 5-jährige es "wollen") Tochter/Nichte/Nachbarskind"


Sage
 
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Ganz klarer Fall. Ein erwachsener Mann hat sich nicht an eine 13-jährige ranzumachen, ob die ihn nun anhimmelt oder nicht.

nichts desto trotz sind die Umstände zu klähren, weil Einvernehmlicher Sex mit einer 13 Jährigen (die unter umständen auch genau weiss was sie will) und Vergewaltigung nicht dasselbe ist

In einem Gespräch mit Vanity Fair vom 14. August 2008 verzieh ihm Samantha Geimer und forderte Gnade für Polański: „[...] Der Vorfall verfolgt ihn genauso wie mich. In Amerika gilt er als Krimineller. Ich finde, er hat für seine Tat genug gebüßt. Wir haben nie wieder miteinander gesprochen, aber er hat mich wissen lassen, dass es ihm leid tut. Ich hege keinen Groll mehr. Menschen machen nun mal Fehler. Ich wünsche ihm viel Glück für alles, was er anpackt.“[9] Weiterhin äußerte Geimer: „Ich begriff, obwohl ich so jung war, dass Polanski keinen fairen Prozess bekommen würde. Der Richter hatte von Anfang an gesagt, er wolle ihn für 100 Jahre in den Knast stecken.“[8] In ihrer Dokumentation „Roman Polanski: Wanted and Desired“ (2008)[10] zeigt die Regisseurin Marina Zenovich die mögliche Voreingenommenheit von Richter und Staatsanwalt gegenüber Polanski auf.[11] Polanskis Anwälte strengten daher 2008 ein Revisionsverfahren gegen das Urteil an, doch das Berufungsgericht verlegte die Zuständigkeit nicht an ein Gericht außerhalb von Los Angeles, wie es von den Anwälten wegen der den Richtern vorgeworfenen Befangenheit gefordert wurde. Polanski müsse außerdem zum Prozess persönlich erscheinen und dürfe keine Video-Übertragung benutzen. Da mit seiner sofortigen Verhaftung zu rechnen war, erschien er deshalb nicht persönlich vor Gericht.[11][12]

http://de.wikipedia.org/wiki/Roman_Polański#Festnahme_in_Z.C3.BCrich
 
Also laut dem verlinkten SpiegelOnline-Artikel hat er sich schuldig bekannt und ist danach aus den USA geflohen. Es steht also außer Frage, er hatte Sex mit der 13-jährigen.
Von daher verstehe ich den Aufstand der Empörung nicht. Die Nummer hat stattgefunden, alles weitere entscheiden die Gerichte.
Und es geht meiner bescheidenen Meinung nach nicht an, dass sich jemand durch Flucht der Strafverfolgung vorsätzlich entzieht - und wenn er dann lange genug wartet, hat sich der Straftatbestand irgendwann erledigt, obwohl er nach geltendem Recht noch verfolgt werden kann. Einfach weil es schon so lange her ist. Wo liegt denn da die Logik???

Und der Entrüstungssturm zeigt mir deutlich, wie unsere westliche Gesellschaft tickt: umso höher das Ansehen, umso größer der Spielraum für Schönrederei.

Linking
 
Ob sie verziehen hat, ist unerheblich, er hat eine Straftat begangen und ist geflohen, er wurde nie bestraft dafür, das ist nicht in Ordnung.

Was ist denn mit ihr, hat sie gelitten, wie lange, wie hat es sich auf ihr weiteres Leben ausgewirkt, diese Fragen stellt sich keiner.
Er hat übrigens gestanden.

Einvernehmlicher Sex mit einer 13 jährigen und dazu Drogen, na sicher. Hab grade die Fotos von ihr gesehen von damals, das war ein Kind! Ein richtiges Kind.

Sie schreibt, sie hat verziehen, das bedeutet, daß sie auch mal wütend war, weil es ihr geschadet hat.
 
Einvernehmlicher Sex mit einer 13 jährigen und dazu Drogen, na sicher.

eben gerade DASS müssen die Gerichte klären - wie und unter welchen Umständen es zum besagten Geschlechtsakt kam, wer darin wie verwickelt war und so weiter und so weiter... ein Urteil zu fällen, ohne alle Fakten, Indizien und Anhörungen zu haben ist... Hexenjagd

lG

FIST, der Polanskis filme übrigens überhaupt nicht mag, auch wenn ihnen eine gewisse Genialität nicht abzustreiten ist
 

Diesen Absatz hier finde ich besonders sinnvoll in der Gesetzeslage...
so ein Schwachsinn hoch 10...
Schutzalter 14 Jahre [Bearbeiten]

Das niedrigste Schutzalter für sexuelle Handlungen liegt in Deutschland im Falle des sexuellen Missbrauchs von Kindern nach § 176 StGB bei 14 Jahren. Sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren sind in Deutschland prinzipiell verboten. Strafrechtlich verantwortlich ist diesbezüglich jeder mindestens 14 Jahre alte Täter; der Versuch ist strafbar.

Mit anderen Worten:
hat ein Junge, der knapp 15 (und evtl. noch nicht sehr reif) ist Sex mit einem Mädchen das noch nicht ganz 14 ist (aber dafür schon sehr reif)... dann wird er dafür bestraft...
hatten wir doch erst letztens wieder. der Junge war damit vorbestraft, seine Zukunft versaut...

Da frag ich mich doch echt, wer solche Schwachsinnsgesetze macht...


Im Fall Polanski:
Wenn sie wirklich erst 13 war, muß er bestraft werden...ganz klare Sache für mich...
Frage: Wie alt war er da selber?????
 
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