Karten legen

@Tugendengel : Ich bin mir nicht sicher, ob ich das richtig gepostet habe.
Meine Frage war, wie das Umgangsverfahren ablaufen wird :
Zur Erklärung: wir haben 2 Kinder, sind getrennt und leben im Wechselmodell. Meine Zustimmung zum Wechselmodell war für meinen Ex die Grundvoraussetzung für meinen Auszug. In dem Vertrag hatten wir vereinbart, dass wir die Geburtstage und Feiertage mit unseren Kindern zusammen feiern.
Da wir aber so zerstritten sind, u.a. deshalb, weil alles andere noch nicht geklärt ist, hatte ich ein Gespräch bei einer Familienberatung mit ihm zusammen gesucht und angestrebt, dass wir zukünftig die Geburtstage unserer Kinder und alle wichtigen Feiertage getrennt voneinander im jährlichen Wechsel feiern . Er hat abgelehnt. Deshalb blieb mir nur der Gang zum Gericht.

Was ich gesehen habe: Er schaut auf das Herz. Das Herz liegt im Haus der Schlange = keine echte Liebe ?
Bei wir werden eine Richterin haben. Ist sie die Schlange oder doch der Bär ? Sind meine beiden Töchter in dem Fall Pirol und Blumenstrauß oder Kind ?
Ganz unten in der Reihe sind Kind, Mäuse, Ring und Schlange. Schlange und Ring in Verbindung mit Kind = unendliche Verbindung ? + Mäuse= das mich das ziemlich nervt ? :)
Danke
 
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Zu meinem besseren Verständnis hätte ich bitte noch einige Fragen, @Stefanii:

1. Was war der Trennungsgrund und von wem ging die Trennung hauptsächlich aus?

2. Was hast Du vor Gericht denn für einen Antrag gestellt? Bist Du bereits anwaltlich vertreten? Soll das Wechselmodell wegen Eurer Streitigkeiten ganz fallen, oder lediglich das Wechselmodell in den Ferienzeiten?

3. Lebt Ihr in Deutschland oder in Österreich?
 
@Tugendengel
1. Trennungsgrund : Mein Mann hat mich betrogen. Ich habe mich getrennt
2. Wir leben in Deutschland. Im Antrag greife ich das Wechselmodell nicht an. In der Klageschrift steht nur, dass ich den jährlichen Wechsel der Geburtstage und Feiertage unserer Kinder wünsche. Trotzdem wird meinen Kindern ein Verfahrensbeistand (Anwalt für sie Kinder) zur Seite gestellt. Er befragt meinen Ex und mich nach dem Grund der Klage und unsere Kinder nach dem Wechselmodell, also ob sie es gut finden oder nicht
 
In Deutschland wird in Umgangsprozessen üblicherweise von Seiten des Gerichts auch das Jugendamt mit eingeschaltet, welches ebenfalls um seine Meinung und Empfehlung gebeten wird.

Und Gerichte schließen sich im Ergebnis häufig diesen Empfehlungen des Jugendamtes an, weshalb es im Vorfeld eines Umgangsprozesses grundsätzlich immer gut ist, sich vor Einschaltung des Gerichts an das zuständige Jugendamt zu wenden, um dort möglichst bereits positive "Pluspunkte" zu sammeln, bevor es anschließend zum Umgangsprozess kommt, und das Jugendamt dort dann seine Empfehlung abgeben soll.

Hast Du diese Chance bereits genutzt, indem Du bereits im Vorfeld des jetzigen Umgangsprozesses Kontakt zum zuständigen Jugendamt aufgenommen hast? Oder ist Dir Dein Noch-Mann diesbezüglich zuvorgekommen?

Ein gutes eigenes Einvernehmen mit dem Jugendamt und eine eigene Kooperationsbereitschaft diesem gegenüber ist im Vorfeld eines Unterhaltsprozesses häufig von Vorteil.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Tugendengel die Familienberatung ist das Jugendamt. Dort hatte ich im Beisein meines Noch-Ehemannes über mein Anliegen gesprochen und mein Ex hat abgelehnt. Daraufhin hatte ich meinem Noch-Ehemann eine Mail geschickt mit einer Fristsetzung von 2 Wochen und angedroht, dass falls er nicht einigungsbereit ist, ich das ganze gerichtlich klären lassen werde. Es kam keine direkte Antwort. Deshalb die Klage
 
Hast Du vor Einreichung Deiner Klage denn auch noch einmal alleine mit dem Jugendamt gesprochen, also zeitlich nach dem dort stattgefundenen gemeinsamen Gespräch mit Deinem Noch-Mann?

Und welchen Eindruck hast Du in jenem Gespräch beim Jugendamt von deren Seite gewonnen? Unterstützt das Jugendamt eher Deinen Vorschlag und Deinen Wunsch, oder umgekehrt eher die ablehnende Haltung Deines Noch-Mannes?

Je nachdem, was Du dort als Auffassung des Jugendamtes wahrgenommen hast, wird sich das Jugendamt aller Voraussicht nach in entsprechender Weise wohl auch in seiner Stellungnahme und Empfehlung gegenüber dem Gericht äussern.

Die Auffassung des Jugendamtes kann insofern also schon einmal als ein nicht zu unterschätzender Indikator für den weiteren Verlauf des Umgangsprozesses liefern, eben weil sich Familiengerichte in der Praxis weitgehend den vorherigen Beurteilungen und Empfehlungen der Jugendämter anschließen. Deshalb solltest Du Dich meines Erachtens auf jeden Fall schon einmal so gut wie nur irgendmöglich mit dem Jugendamt stellen.
 
@Tugendengel ich hatte danach nicht nochmal ein Gespräch mit dem Jugendamt. Hatte aber damals ein gute Gefühl. Zumal wir nicht das erste Mal dort waren. Sie wissen, wie er ist.
Steht das in den Karten, dass das für ihn gut ausgeht ?
 
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liebe Stefanii,
für mich sieht die ganze langwierige Angelegenheit positiv für dich auszugehen,
letztlich wird die Richtern entscheiden, über die Treffen im Haus,
ich denke das die letzte Instanz wohl für das Kindeswohl entscheinden wird, was da bedeutet,
langsames rausziehen aus festen Verbindungen.
Auf Deutsch: diese Familienspiel wird beendet so wie es bisher war, weil:
der Mutter der Kinder muss die Belastung genommen werden.
der zweitgeborenen wird entsprochen , die sich gegen den Vater ausspricht,
die erstgeboren noch an familie festhält.

also das festhalten des vater wird aufgelöst.
 
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