Öhm, jein, ich lese keine Impfpflicht heraus, empfehle allerdings auch, dass sich mehr Menschen als ich mit juristischem Hintergrund den Text ansehen.
Vor allem denkt alle einem Moment selbst nach bevor Ihr dem Duktus der öffentlich rechtlichen Medien glaubt, die aus der Gesetzesvorlage einen Impfzwang in die Bevölkerung einhämmern werden, weil die Medien von den Geldern der Pharmaindustrie gut leben.
Zum Text:
Ja, es soll zukünftig einen Nachweis der Immunität geben, dem man mit Impfnachweis oder mit Immunitätsnachweis wegen überstandener Krankheit erfüllen kann. Der Immunitätsnachweis ist ja ein überzeugender Nachweis darüber, dass man das Virus und die Krankheit (vorerst) nicht mehr weitergeben kann. Darum geht es ja:
Menschen können keine anderen Menschen mehr anstecken.
Es steht in dem besagten Absatz aber immer noch, gottseidank, dass auch ein Zeugnis eines Arztes, dass man das Virus oder die Krankheit nicht übertragen kann, als Nachweis gilt, der einen von der Pflicht zur Befolgung der Maßnahmen ausnimmt.
Das Zeugnis des Arztes kann also sein, dass man die Krankheit und das Virus gar nicht hat, es folglich auch nicht übertragen kann, weil man es nicht hat.
Weiterhin offen bleibt auch das Prozedere, wenn das Zeugnis eines Arztes bestätigt, dass eine Impfung den Menschen mit großer Wahrscheinlichkeit mehr schadet als nützt und ein Krankheitsausbruch mit der Impfung erst ausgelöst wird. Wenn eine Krankheit ausbricht, ist der vorher gesunde Mensch ein Überträger einer Krankheit und kann andere Personen anstecken.
Das Ziel der Neuformulierung und der Gesetzesvorlage ist jedoch, man erinnere sich:
Menschen können keine anderen Menschen mehr anstecken.
Wenn dieses Ziel durch eine Impf-Maßnahme unterminiert wird, die dem Ziel der Maßnahme konträr widerspricht, ist die Maßnahme nicht gerechtfertigt.
So weit -
meine Gedanken.
lg