Gerichtsvollzieher pfändet beim Arbeitsamt

Den Titel hat Er gehabt.

nicht so ganz, noch schlimmer!

Sieht nach einstweiliger Anordnung aus, da das Gericht die volle Weiterzahlung vorerst verfügt hat und das ist eine Vorwegnahme eines Urteils, um keine Existenzgefährdung aufkommen zu lassen.
Daher, schlimmer als ein Titel, ein Titel kann angefochten werden, eine einstweilige Anordnung hingegen nur sehr schwer.

Daher, sehr verwunderlich, dass das Jobcenter der gerichtlichen Anordnung nicht nachgekommen ist. Kann aber darin begründet sein, dass gerne derzeit der Rechtsweg verhindert wird und vielleicht war das Jobcenter hier nun komplett überfordert :lachen: auf der Basis, "geht doch gar nicht, wir haben doch entschieden und Rechtsweg ist gar nicht möglich, also darf doch kein Gericht".

Ist leider derzeit beliebtes Spielchen, ich bekam letztens auch so ein nettes Schreiben der Behörde, mit dem Wortlaut, gegen dieses (der Behörde!) Vorgehen, ist kein Rechtsmittel zulässig. Ha ha ha, dem Rechtsweg vorgreifen wollen.

Derzeit beliebt in allen Eingriffen unterhalb des Existenzminimums, ob nun durch Sanktionen, oder Aufrechnung von Darlehensrückzahlungen (Einbehaltungen).

Daher, so belustigend, geht doch gar nicht, wir haben so den Rechtsweg verhindert und nun will da ein Gericht und wir sollen zahlen ...... geht doch gar nicht! Die Selbstherrlichkeit!

Daher schön, dass sich noch Leistungsempfänger wehren ....... :thumbup:
 
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