Fortsetzung folgt? ... Wer mag hier legen und den Verlauf mit begleiten ...

Darf ich Dich diesbezüglich mal fragen, auf welche Art und Weise Du die Karten spiegelst? Nach meinem Verständnis der Spiegeltechnik spiegeln die Lilien in der ersten großen Tafel der Fragesteller waagerecht auf den Hund und senkrecht auf den Ring und korrespondieren auf den Baum. Da Du diesbezüglich völlig andere Kombinationen gebildet hast, scheinst Du die Spiegeltechnik offensichtlich anders anzuwenden als ich. Wie gehst Du hier genau vor?
sorry das ich jedesmal neuen Beitrag schreibe ich komme sonst durcheinander.

Fast jede Karte kann mit fast jeder Karte gespiegelt werden, vieleicht ist dein Spiegeln ein anderes Spiegeln wie ich es tue.Oder Meins ist kein Spiegeln, dann wäre es also von mir falsch betitelt.
Ich schaue mir zB oftmals um mehr Infos zu bekommen Verbindungen an die im Viereck liegen
zB Mann-Herz-Sarg-Brief, oder Buch-Wolken-Haus-Blume usw.
 
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Verstehe ich Dich hier richtig, dass Du in dem Kartenblatt zugleich eine Kündigung des Mietvertrages der Fragesteller erblickst?

Solltest Du hier eine solche Kündigung des Mietvertrages seitens der Gegenseite für möglich halten, möchte ich die Frage anschließen, ob Du dann im Kartenblatt auch noch ein zweites Klage- und Gerichtsverfahren siehst?

Sollte die außergerichtliche Einigung am nächsten Montag scheitern, streben die Fragesteller ja möglichst zeitnah ein eigenes Klageverfahren auf Mängelbeseitigung an. Würde die Gegenseite den Mietvertrag wirklich kündigen wollen, müsste die Gegenseite grundsätzlich zunächst einmal eine mehrmonatige Kündigungsfrist einhalten, die, je nach Dauer des bisher bestehenden Mietverhältnisses, bis zu 9 Monate betragen kann. Vor Ablauf dieser Kündigungsfrist darf eine eventuelle Räumung grundsätzlich ohnehin nicht vom Gericht ausgeurteilt werden.

Aller Voraussicht nach würden also eine eventuelle, von den Fragestellern zeitnah angestrebte Klage auf Mängelbeseitigung und eine eventuelle Räumungsklage der Gegenseite bzw. eine eventuelle Räumungsschutzklage der Fragesteller zeitlich weit auseinanderfallen. Hinzu kommt, dass es sich bei der Mängelbeseitigung und bei einer eventuellen Kündigung um zwei rechtlich völlig unterschiedliche Verfahrensgegenstände handelt, für die rechtlich völlig unterschiedliche Voraussetzungen gelten, weshalb derart unterschiedliche Verfahrensgegenstände üblicherweise in voneinander getrennten Klage- und Gerichtsverfahren beurteilt werden und nicht in ein und demselben Klage- und Gerichtsverfahren.

Deshalb noch einmal meine Frage: Siehst Du, worüber in dem (ersten?) Gerichtsverfahren thematisch gestritten wird und siehst Du eventuell auch noch ein hiervon thematisch abweichendes zweites Gerichtsverfahren?

Sie wollen also diese Wohnung leer bekommen, und sind recht unflexibel und bereit bis zum letzten zu gehen. Auch wenn es länger dauert.
Ich sagte bereits das das Gericht selbst sich durchzieht, also tendenziel mehrere Monate wenn nicht länger als ein Jahr., das können durchaus verschiedene Verfahren beinhalten, im Grunde genommen geht es um ein Thema, die Wohnung.
Ich denke nicht das sie kündigen werden, sie haben Zeit und das Ganze prallt an ihnen ab. Dort zählt nur das Ende, keine Schönheitsreperaturen sondern Erneuerung. Emotional sitzen sie auf jedenfall am längeren Hebel.
 
Sie wollen also diese Wohnung leer bekommen, und sind recht unflexibel und bereit bis zum letzten zu gehen. Auch wenn es länger dauert.Ich denke nicht das sie kündigen werden, sie haben Zeit und das Ganze prallt an ihnen ab.
Du meinst, sie wollen nicht kündigen, weil sie gar keinen Grund dafür haben? Deren Strategie ist mürbe machen, bis wir freiwillig gehen, so sehen wir das. Und das ist v. a. von Seiten der Vermieterin unerhört, da sie das mitträgt und deshalb vorgeladen gehört.

Ich sagte bereits das das Gericht selbst sich durchzieht, also tendenziel mehrere Monate wenn nicht länger als ein Jahr., das können durchaus verschiedene Verfahren beinhalten, im Grunde genommen geht es um ein Thema, die Wohnung.
Das hatten wir bereits geschrieben, das wir davon ausgehen.

Dort zählt nur das Ende, keine Schönheitsreperaturen sondern Erneuerung. Emotional sitzen sie auf jedenfall am längeren Hebel.
Es geht nicht um Schönheitsreparaturen. Meinst du mit Erneuerung die rechtlich berechtigte Mängelbeseitigung? Und meinst du mit dem 2. Satz, dass sie vom Gericht Recht bekommen werden?

Wird deine Deutung aus dem großen Blatt der TE auch im großen Blatt angezeigt?
 
Du meinst, sie wollen nicht kündigen, weil sie gar keinen Grund dafür haben? Deren Strategie ist mürbe machen, bis wir freiwillig gehen, so sehen wir das. Und das ist v. a. von Seiten der Vermieterin unerhört, da sie das mitträgt und deshalb vorgeladen gehört.

warum sollten sie kündigen, wenn ihr eh geht, irgendwann .
Ein Gericht bestraft kein *unerhört* oder *so etwas tut man nicht* sondern nur Straftaten.


Das hatten wir bereits geschrieben, das wir davon ausgehen.
ja ich auch


Es geht nicht um Schönheitsreparaturen. Meinst du mit Erneuerung die rechtlich berechtigte Mängelbeseitigung? Und meinst du mit dem 2. Satz, dass sie vom Gericht Recht bekommen werden?

Mängelbeseitigung ist nur eine Mängelbeseitigung, also Teppich putt-neuer billiger Teppich,- Erneuerung man mache neu, in Richtung Vollrenovierung wenn neuer Teppich dann wird auch der Untergrund behandelt, also auch weiträumig erneuert.neuer Nutzen der Wohnung neuer Mietvertrag, neue Miete, neuer Mieter.
der zweite Satz von mir betrifft die Emotionen , wie weit kann jemand gehen ohne sich selbst dabei zu schaden.
Selbst wenn sie verlieren, was haben sie zu verlieren? Nichts, sie bleiben die Hausverwaltung und entscheiden weiter was wann wo, und bei jeder Anfrage darfst du weiter den Rechtsweg einschlagen und warten auf das Ergebnis.
 
warum sollten sie kündigen, wenn ihr eh geht, irgendwann. Ein Gericht bestraft kein *unerhört* oder *so etwas tut man nicht* sondern nur Straftaten.
Das ist grundsätzlich korrekt. Wir hatten auf die Verletzung der Obhuts- & Sorgfaltspflichten geschielt (der Voranwalt hatte das so formuliert), aber das ist im direkten Sinne keine Straftat, und bleibt anscheinend ungestraft, die Richterin könnte es kapieren und sie ermahnen, eine Strafe hieraus wird nicht erfolgen.

Mängelbeseitigung ist nur eine Mängelbeseitigung, also Teppich putt-neuer billiger Teppich,- Erneuerung man mache neu, in Richtung Vollrenovierung wenn neuer Teppich dann wird auch der Untergrund behandelt, also auch weiträumig erneuert.neuer Nutzen der Wohnung neuer Mietvertrag, neue Miete, neuer Mieter. der zweite Satz von mir betrifft die Emotionen , wie weit kann jemand gehen ohne sich selbst dabei zu schaden.
Selbst wenn sie verlieren, was haben sie zu verlieren? Nichts, sie bleiben die Hausverwaltung und entscheiden weiter was wann wo, und bei jeder Anfrage darfst du weiter den Rechtsweg einschlagen und warten auf das Ergebnis.

Vollrenovierung würde bedeuten, dass alle ausziehen müssen und wir gehen schon allein finanziell von keiner Vollrenovierung aus. Denkbar ist eine vor Gericht getarnte Vollsanierung, um ihr Ziel zu erreichen und wir wissen nicht, ob einem Gericht nachträglich die Durchführung nachgewiesen werden muss. Eine Vollsanierung ist bei den eingeforderten Mängeln auch nicht erforderlich. Ein Teppichwechsel ist keine Vollsanierung.

Die Mängel sind von der Vermieterin zu beheben und die Verschleppung der Gegenseite ist zigfach nachweisbar.

Wird deine Deutung aus dem großen Blatt der TE auch im großen Blatt angezeigt?

Wird deine Deutung im Blatt des TEs unterstützt? Gibt das Blatt über die endgültige Gerichtsentscheidung Antwort: Ja oder Nein?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier noch die dazugehörige Frage, von ihm ans Kartenbild während des Mischens:

Wie wird die aktuelle Situation der Mängelbeseitigung für uns ausgehen?

nach dem neuen Blatt werden schlussendlich Mängel beseitigt,
es gibt also einen Gerichtstermin (was nicht heissen muss das es nur einer ist), dann das Schreiben vom Gericht und dann kommt der richtige Stress und Streit mit den Mängelbeseitigen. es wird teils weiter gefochten, es dauert und dauert , möchte meinen ein Jahr zieht sich das noch.
Das Ganze zerrt natürlich an der Kraft und an der Gesundheit, es sollten wohl Wege gefunden werden um mit dem Verwalter in Gesprächen klar zukommen.

Das sind jetzt mal meine Eingebungen und Deutungen dazu, bitte natürlich ohne Gewähr.

Ansonsten muss ich jetzt noch andere Dinge erledigen, deshalb nur dieser kurze Post.

Alles Liebe
flimm
 
Hallo, liebe flimm,

wir haben über deinen Beitrag schmunzeln müssen. Der TE hat sich heute mit seinem großen Blatt ganz in Ruhe, ganz allein beschäftigt ohne Bücher, Anleitungen etc. und in einer eigens kreierten Deutung zur TE gesagt: "Schatz, das Ding fahren wir nach Hause!" also übersetzt: "Wir gewinnen ..." Aha ... ok., .... kurze Erläuterung, wie TE zu seinem Ergebnis gekommen ist. Puuuh, Erleichterung ... wenngleich wir davon, wenn nicht irgendein unglücklicher Umstand dazwischen kommt, von Beginn an ausgegangen sind.

Kurz nach diesem Satz sahen wir dann, dass du geschrieben hast, nur noch nicht, was genau. Nach Durchlesen deines Textes dann der TE: "Ja, sag ich doch!" ;-))

Ja, der Verwalter und gute Kommunikation ... vielleicht wird das ja noch was ...

Bleibt nur eine Frage: wann kommt diese Sache gut erledigt ins Archiv? Wir rechnen nach ca. 6 - 8 Monaten ab heute. Aber sei´s drum, wir schaffen das, wir schaffen das gemeinsam, so wie wir vieles schon gemeinsam geschafft haben. Wenngleich es keine einfache Zeit war/ist, es hat uns persönlich einigen Schliff gegeben.

Liebe flimm, wir danken dir für deine rege Beteiligung und Anteilnahme! Wir wünschen dir für deine aktuelle offene Frage einen glücklichen Ausgang und senden dafür gute Energien und hoffen, sie kommt bei euch an und wir können so dir/euch was Gutes zurückgeben. Das würde uns echt freuen. So ein kleines Würmchen ist immer eine Bereicherung.

Schöne Woche für dich und alle die mitlesen.

LG
EF-1801
 
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Kurz nach diesem Satz sahen wir dann, dass du geschrieben hast, nur noch nicht, was genau. Nach Durchlesen deines Textes dann der TE: "Ja, sag ich doch!" ;-))

Ja, der Verwalter und gute Kommunikation ... vielleicht wird das ja noch was ...

auf solange Sicht sind es immer nur Tendenzen die gesehen werden können,ich meine es ist also schaffbar , das Abwägen was jedem einzelnen Gut tut das überlasse ich euch.
(Ich persönlich würde diesen Weg nicht gehen.)
In der Kommunikation mit dem Verwalter sehe ich einen entscheidenen Fakt fürs Weiterkommen in den Angelegenheiten, also auch ein Entgegenkommen eurerseits. Davon hängt meiner Erachtens nach einiges ab.

Ansonsten bitte beim selber deuten immer bedenken das es auch Stellen gibt wo Gedanken, Wünsche und auch Zweifel liegen, die aber nicht so kommen müssen.

6-8 Monate halte ich für nicht ausreichend, ist aber nur meine Einschätzung.

Alles Liebe
flimm
 
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