Servus Nuzu,Wenn es einen Richter der Toten gäbe, müsste ihm der eine oder andere Klient begegnet sein.
Das ist eine logische Fehler:
1. eine oder andere Klient wäre dem Richter der Toten begegnet, wenn er zu Hölle geschickt wäre.
1.1 Sie sind nicht in der Hölle, nicht weil so was nicht existiert.
1.2 Womöglich die Lenkung der Klienten bezieht sich nur auf dem irdischen Dasein...
2. Keiner dieser Klienten erzählt, er hat in der Hölle gelebt ... dafür sollte er ... bestrafft gewesen sein ...
2.1 Es gibt keine Erzählungen wonach Lebewesen in der Hölle gehen wollten... die Beschreibungen jene Leiden sind erschreckend,
genau wie auch keine Menschen in einem Strafvollzugsanstalt gehen wollen. Sie sind alle aufgrund ihrer Vergehen durch einem Richter verurteilt.
Visionen über verschiedene Höllen werden von vielen beschrieben ... nicht nur in der Vedischen Literatur.
Gruß anadi