Ich habe das Recht auf eine Zahlung nach einer Erbschaft aus einem Land der früheren Oststaaten geerbt. Aber leider bekomme ich das Geld nicht ausbezahlt und zwar, weil eine WAHNSINNIGE die Testament, dass diese bei einem Notar in Niederösterreich gestohlen hat, in ihrer Wohnung unterdrückt. Dem Notar, der damals das halbe Testament übernommen hat, diese Seite fehlte, ist das alles egal, er will nicht helfen. Die Notariatskammer ist schon verständigt.
Die WAHNSINNIGE hat mich sogar zum Gericht gezerrt, weil ich sie ersucht habe, diese Seite herauszugeben und es wurde mir eine Diversion mit ihr selbst und mit der Dame, die das Geld am Konto hat, gemacht. Die junge Dame, die das Geld hat, soll angeblich schon aus dem Leben geschieden sein, weil sie nicht mit dem gesperrten und gestohlenen Geld weiter leben will.
Meine Mutter, die sich dadurch verpflichtet fühlt, mir zu helfen, da sie die noch einzige Kopie dieser Seite in ihrem Heimtresor hatte, hat nun eine Klage nach §229 machen lassen, aber dort sind auch Beweise anscheinend verschwunden. Unser Anwalt kümmert sich jetzt darum, da die zuständige Bezirksanwältin einfach einstellen will, da angeblich kein strafbarer Tatbestand bestehen soll. Die etwas später nachgenannten Täter hat diese nicht einmal in ihrer Einstellung genannt. Sie hat einfach "Unbekannte Täter" geschrieben. Ich nehme an, dass auch diese Bezirksanwältin eine Freundin der Unterdrückerin ist und daher so handelt.
Ich bin so dringlich auf dieses Geld, nicht weil ich geldgierig wäre, sondern, nach diesem Testament soll ich meiner Tochter was geben. In unserem Haus sind DRINGENDE Reparaturarbeiten notwendig, die das Haus nicht zahlen kann. Da meine Tochter einmal die Hälfte dieses Hauses nach meiner Mutter erben soll, bin ich daher auch verpflichtet, diese Reparaturen mit dem Geld zu zahlen. Ohne dieses Geld wird mir aber das nicht möglich sein. Es gibt also nur noch zwei Alternativen und zwar, entweder ich bekomme das Geld und ich kann die Schäden reparieren oder das 400 Jahre alte Haus wird verkauft und es kommen hier schreckliche Betonklötze her.
Es gibt aber andererseits kein Gesetz, dass die Polizei die gestohlene Testamentsseite aus der Wohnung der Unterdrückerin holt und dann wäre unser Haus gerettet.
Was meinen Sie dazu? Da wird nur durch eine WAHNSINNIGE und einen schlamperten und sturren Notar die Existenz eines alten Hauses, die Existenz einiger Künstler, die schön hergerichteten Wohnungen von den Mietern und einige Firmensitze gefährdet.
Die WAHNSINNIGE hat mich sogar zum Gericht gezerrt, weil ich sie ersucht habe, diese Seite herauszugeben und es wurde mir eine Diversion mit ihr selbst und mit der Dame, die das Geld am Konto hat, gemacht. Die junge Dame, die das Geld hat, soll angeblich schon aus dem Leben geschieden sein, weil sie nicht mit dem gesperrten und gestohlenen Geld weiter leben will.
Meine Mutter, die sich dadurch verpflichtet fühlt, mir zu helfen, da sie die noch einzige Kopie dieser Seite in ihrem Heimtresor hatte, hat nun eine Klage nach §229 machen lassen, aber dort sind auch Beweise anscheinend verschwunden. Unser Anwalt kümmert sich jetzt darum, da die zuständige Bezirksanwältin einfach einstellen will, da angeblich kein strafbarer Tatbestand bestehen soll. Die etwas später nachgenannten Täter hat diese nicht einmal in ihrer Einstellung genannt. Sie hat einfach "Unbekannte Täter" geschrieben. Ich nehme an, dass auch diese Bezirksanwältin eine Freundin der Unterdrückerin ist und daher so handelt.
Ich bin so dringlich auf dieses Geld, nicht weil ich geldgierig wäre, sondern, nach diesem Testament soll ich meiner Tochter was geben. In unserem Haus sind DRINGENDE Reparaturarbeiten notwendig, die das Haus nicht zahlen kann. Da meine Tochter einmal die Hälfte dieses Hauses nach meiner Mutter erben soll, bin ich daher auch verpflichtet, diese Reparaturen mit dem Geld zu zahlen. Ohne dieses Geld wird mir aber das nicht möglich sein. Es gibt also nur noch zwei Alternativen und zwar, entweder ich bekomme das Geld und ich kann die Schäden reparieren oder das 400 Jahre alte Haus wird verkauft und es kommen hier schreckliche Betonklötze her.
Es gibt aber andererseits kein Gesetz, dass die Polizei die gestohlene Testamentsseite aus der Wohnung der Unterdrückerin holt und dann wäre unser Haus gerettet.
Was meinen Sie dazu? Da wird nur durch eine WAHNSINNIGE und einen schlamperten und sturren Notar die Existenz eines alten Hauses, die Existenz einiger Künstler, die schön hergerichteten Wohnungen von den Mietern und einige Firmensitze gefährdet.