Hallo Indi,
mir ist nicht klar, was Du mit "aufstellungstechnisch" meinst.
Bisher hab ich den Ablauf von Aufstellungen immer als Einzelfall erlebt. Wie da vorzugehen ist, das ergibt sich im Prozess.
Allerdings habe ich bisher die Erfahrung gemacht: egal was für ein Verschulden am Tod eines (oder mehrerer - wie z.B. beim Genozid im 3. Reich, der in nahezu allen deutschen Familien eine Rolle spielt) Menschen besteht: es muss gesehen, anerkannt und dennoch der Täter wie sein Opfer als Mensch gesehen sein, der dazu gehören darf. Heilsam war auch in allen Fällen, die ich miterlebt habe, wenn sich Täter und Opfer endlich anschauen und wirklich SEHEN konnten. Insofern war bisher nach meiner Erfahrung unerheblich, welche Art von Verschulden das war.
Liebe Grüße
A.