Wo man sparen kann...

Ob dass so zulässig ist?
Im Lebensmittelbereich / der Hygieneverordnung ist sowas eigentlich verboten. Es ist nur eine Kulanz des Restaurantbetriebes und damit sollte man (rechtlich) vorsichtig sein.
Ja, ist es. Ein so pauschales Verbot gibt es nicht - aber es sind Auflagen zu erfüllen. Deswegen ist dort z.B. untersagt, Speisen in mitgebrachte Tupperbehälter zu füllen.
 
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Ja, ist es. Ein so pauschales Verbot gibt es nicht - aber es sind Auflagen zu erfüllen. Deswegen ist dort z.B. untersagt, Speisen in mitgebrachte Tupperbehälter zu füllen.
Die Problematik der mitgebrachten Behälter wusste ich wohl.
Daher ist es auch immer schwierig, wenn ich mit meinem Thermobecher einen Kaffee kaufen will (ab und zu). Der Thermobecher darf nicht über die Theke gehen, also füllt die Bedienung den Kaffee in einen Pappbecher (auch wegen der Menge), stellt ihn auf die Theke und ich darf ihn dann umfüllen und der Pappbecher muss trotzdem in den Müll (weil er über den Tresen gegangen ist).

Kein pauschales Verbot? Okay, dass war mir neu. Hatte es so von einem Betreiber verstanden, dass es gesetzliche Verordnungen dazu gibt.

Aber wenn er es doch selber anbietet, dürfte es doch kein Ärger geben
Naja. Natürlich kann es trotzdem Ärger geben.
Wenn ich eine Speise mitnehme, sie zu Hause nicht richtig erhitze, davon krank werde - ist immer noch der Gastwirt der Schuldige.
 
Warum? Wenn die Boxen-to-go festen Größen haben, vom Restaurant verkauft werden, mit dem Hinweis der zeitnahen Verzehr, sollte das Ok sein. Im Grunde nichts anderes wie jede PommesBude?
Dass stimmt.

Wir hatten, vor Jahren, mal ein Catering in einen gemieteten Saal liefern lassen. Da gab es hinterher eine Disskussion mit dem Caterer über das Mitnehmen der Reste.
Vielleicht waren hier jedoch die mitgebrachten Behälter das Problem. Da habe ich möglicherweise nicht alles mitbekommen und / oder was durcheinander gebracht.
 
Die Problematik der mitgebrachten Behälter wusste ich wohl.
Daher ist es auch immer schwierig, wenn ich mit meinem Thermobecher einen Kaffee kaufen will (ab und zu). Der Thermobecher darf nicht über die Theke gehen, also füllt die Bedienung den Kaffee in einen Pappbecher (auch wegen der Menge), stellt ihn auf die Theke und ich darf ihn dann umfüllen und der Pappbecher muss trotzdem in den Müll (weil er über den Tresen gegangen ist).

Kein pauschales Verbot? Okay, dass war mir neu. Hatte es so von einem Betreiber verstanden, dass es gesetzliche Verordnungen dazu gibt.


Naja. Natürlich kann es trotzdem Ärger geben.
Wenn ich eine Speise mitnehme, sie zu Hause nicht richtig erhitze, davon krank werde - ist immer noch der Gastwirt der Schuldige.
Ich glaube, in dem Fall werden die Behälter vom Restaurant verkauft. Nur eben viel billiger.
 
Wenn ich eine Speise mitnehme, sie zu Hause nicht richtig erhitze, davon krank werde - ist immer noch der Gastwirt der Schuldige.
Wenn dem so wäre, würde kein Restaurant Speisen zum Mitnehmen anbieten - denn schließlich weiß der Betreiber nicht, ob z.B. der Nudelsalat mit Frikadellen flugs aufgegessen oder in den Kühlschrank gestellt wird - und nicht etwa im warmen Auto in drei Stunden als Proviant dienen soll.
 
Wenn dem so wäre, würde kein Restaurant Speisen zum Mitnehmen anbieten - denn schließlich weiß der Betreiber nicht, ob z.B. der Nudelsalat mit Frikadellen flugs aufgegessen oder in den Kühlschrank gestellt wird - und nicht etwa im warmen Auto in drei Stunden als Proviant dienen soll.
Dass stimmt. Da war ich gedanklich noch nicht fertig. Danke.
 
Wenn dem so wäre, würde kein Restaurant Speisen zum Mitnehmen anbieten - denn schließlich weiß der Betreiber nicht, ob z.B. der Nudelsalat mit Frikadellen flugs aufgegessen oder in den Kühlschrank gestellt wird - und nicht etwa im warmen Auto in drei Stunden als Proviant dienen soll.
Ich glaube dass sich die Besitzverhältnisse geändert haben.
Das Essen gehört dem Restaurant dann gar nicht mehr. Wie der Kunde dann damit umgeht, liegt dann nicht mehr in seiner Verhandlung.
Also man muss sich schon direkt im Restaurant den Magen verderben.

Bei Fastfoot wird man sicherlich nachweisen müssen, dass man das Essen unmittelbar verzehrt hatte

Könnte jedenfalls sein, Richtig ist es vllt auch nicht
 
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