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Dauntless Banana
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- 10. Oktober 2008
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Die Drohung reicht hier genauso, als wenn ein Nazi entsprechend nach KZ schreit. Geht das in deinen Kopf rein? Es darf hier kein Unterschied gemacht werden, nur weil es arme junge arabische Flüchtlinge waren, die sich in Drohungen und Körperverletzung austobten. Täter ist Täter.
Es gibt keinen Unterschied zwischen "Du gehörst gesteinigt" und "Du gehörst ins KZ".
Besonders, wenn dann tatsächlich Steine geworfen werden.