Wann ist Missbrauch ein Missbrauch? Ja heißt ja und Nein heißt Nein

Ist Sex in betrunkenem Zustand jetzt immer strafbar?
§ 177 Absatz 2 StGB
Neu ist aber, dass nun auch Personen umfasst sind, die in ihrer Willensbildung erheblich eingeschränkt sind. Wie schwer diese Beeinträchtigung sein muss, darüber schweigt das Gesetz. Erfasst werden sollen damit Fälle von Trunkenheit. Wer es ausnutzt, dass eine andere Person psychisch oder körperlich eingeschränkt ist, kann sich strafbar machen. Es sei denn, er hat sich ausdrücklich der Zustimmung versichert. Theoretisch würde das so aussehen: ein Mann fragt eine angetrunkene Frau ob sie auch ausdrücklich mit ihm verkehren möchte, erst wenn sie deutlich ja sagt, macht er sich nicht strafbar.


Quelle https://www.strafrechtskanzlei.berl...ebergriff-noetigung-vergewaltigung.php#177_11
Jetzt wird die Userin auch noch als voll betrunken und beeinträchtigt dargestellt, mir scheint da stand eine Beeinträchtigung bereits vor dem Alkoholgenuss im Raum.
 
Werbung:
Ist Sex in betrunkenem Zustand jetzt immer strafbar?
§ 177 Absatz 2 StGB
Neu ist aber, dass nun auch Personen umfasst sind, die in ihrer Willensbildung erheblich eingeschränkt sind. Wie schwer diese Beeinträchtigung sein muss, darüber schweigt das Gesetz. Erfasst werden sollen damit Fälle von Trunkenheit. Wer es ausnutzt, dass eine andere Person psychisch oder körperlich eingeschränkt ist, kann sich strafbar machen. Es sei denn, er hat sich ausdrücklich der Zustimmung versichert. Theoretisch würde das so aussehen: ein Mann fragt eine angetrunkene Frau ob sie auch ausdrücklich mit ihm verkehren möchte, erst wenn sie deutlich ja sagt, macht er sich nicht strafbar.


Quelle https://www.strafrechtskanzlei.berl...ebergriff-noetigung-vergewaltigung.php#177_11
Dafür müsste es aber dann auch Zeugen geben bzw. die gefragte Person muss auch noch in der Lage sein, das vom Verstand her zu erfassen, wozu sie ihre Zustimmung gibt.
Je nachdem wie betrunken diese person ist, ist es zweifelhaft, ob sie die Tragweite der Zustimmung überhaupt noch erfassen kann.

Gruß

Luca
 
Jetzt wirst du aber übergriffig.
Vor allen Dingen redet überhaupt keiner von speziellen Usern. Es geht ums Prinzip, unabhängig von expliziten Beispielen. Nicht ohne Grund habe ich einen neuen Thread aufgemacht und nicht die Grundsatzdiskussion in dem anderen angefangen. ;)

Und selbst wenn da eine „Beeinträchtigung“ im Raume gestanden hätte, wird es dadurch ja auch nicht besser...
 
Dafür müsste es aber dann auch Zeugen geben bzw. die gefragte Person muss auch noch in der Lage sein, das vom Verstand her zu erfassen, wozu sie ihre Zustimmung gibt.
Je nachdem wie betrunken diese person ist, ist es zweifelhaft, ob sie die Tragweite der Zustimmung überhaupt noch erfassen kann.

Gruß

Luca
Zeugen... Ja nee ist klar. Wie stellst du dir das vor. Gar nichts muss man als Opfer. Der Gesetztext ist eindeutig. Und wenn "Mann" sich nicht rückversichern kann, weil er es für unnötig hält, dann stimmt etwas nicht. Verantwortung....
 
Vor allen Dingen redet überhaupt keiner von speziellen Usern. Es geht ums Prinzip, unabhängig von expliziten Beispielen. Nicht ohne Grund habe ich einen neuen Thread aufgemacht und nicht die Grundsatzdiskussion in dem anderen angefangen. ;)
Der andere Thread ist ja nun, so wie ich es erwartet hatte, gelöscht.
Ja und diesen Thread seh ich als allgemeinen Thread, weil eben diese Thematik irgendwie aufkam.
 
Dafür müsste es aber dann auch Zeugen geben bzw. die gefragte Person muss auch noch in der Lage sein, das vom Verstand her zu erfassen, wozu sie ihre Zustimmung gibt.
Je nachdem wie betrunken diese person ist, ist es zweifelhaft, ob sie die Tragweite der Zustimmung überhaupt noch erfassen kann.

Gruß

Luca
Warum? Offensichtlich reicht es ja auch aus, wenn sie nicht NEIN sagt :rolleyes: Ist schließlich die gleiche Logik, als wenn ein Ehemann jederzeit seine Frau nimmt, weil schließlich hat sie ihn ja geheiratet und hat Ehesex generell zugestimmt...immer..
 
Werbung:
Zeugen... Ja nee ist klar. Wie stellst du dir das vor. Gar nichts muss man als Opfer. Der Gesetztext ist eindeutig. Und wenn "Mann" sich nicht rückversichern kann, weil er es für unnötig hält, dann stimmt etwas nicht. Verantwortung....
Vor allen Dingen ist eine Vergewaltigung eine Vergewaltigung, weil jemand seine Machtposition ausnutzt, das beinhaltet natürlich auch, dass der andere vielleicht gar nicht in der Lage ist, seine Willen zu bekunden. Dafür muss man nicht betrunken sein. Es gibt ja auch Frauen die werden belästigt und sagen nicht Nein, weil sie Angst um ihren Job haben müssen. Aber offensichtlich ist MeToo komplett an einigen vorbeigerauscht,.
 
Zurück
Oben