Hallo Le Baron
Die Richter sind an geltendes Recht gebunden und
haben keine andere Wahl gehabt als die Verurteilung.
Das möchte ich bezweifeln.
Auf den Stickern die verkauft wurden, war ein DURCHGESTRICHENES Hakenkreuz und ich kann mir nicht vorstellen, das auch nur ein Mensch, das falsch interpretieren kann...außer vielleicht dieser Richter.
Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum verwechseln ähnlich sind.
und aus Wiki:
Nach der ständigen Rechtsprechung bedeutet "zum Verwechseln ähnlich", dass ein "nicht besonders sachkundiger und nicht genau prüfender" Betrachter die typischen Merkmale eines Originalsymbols erkennt.
Genausowenig, wie irgendein Mensch auf der Welt eine durchgestrichene Zigarette jemals als eine Aufforderung zum Rauchen ansehen wird, so kann ein durchgestrichenes Hakenkreuz auch nicht fehlinterpretiert werden, oder?
Auch wenn man nicht so "sachkundig" ist und nicht so "genau prüft"
Um das für ähnliche Fälle in Zukunft zu verhindern,
müsste man die Gesetze ändern.
Auch davon bin ich nicht überzeugt.
Wie sieht es denn z.B. mit Spielfilmen aus, die in der Nazizeit spielen oder Dokumentationen, die aus alten Filmdokumenten bestehen.Da ist mir noch nie aufgefallen das die Hakenkreuze oder SS Runen herausgeschnitten wurden.
ICH persönlich halte Richter, die solche Urteile sprechen, für weitaus gefährlicher, wie Sticker, mit denen (meist) junge Menschen ihren Ekel

gegen Nazis ausdrücken möchten.
Ich schließe mich da Frau Roth an und sage das ist..
"Rechtsblinder Autismus"
Solche Typen gehören nicht auf deutsche Gerichte.
Mein Kommentar zu dem Mann
