Hi Drosselbart
Dann ist es nix mehr wert. Wert hat es ja nur dann, wenn es freiwillig gegeben wird.
Ich hab' herausgefunden, dass ich selber nur dann ein Versprechen gegeben habe, wenn ich gar nicht wirklich die Absicht hatte. Das war ein Versuch, mich selber bei meiner Ehre zu packen, so nach dem Motto: jetzt hab' ich's versprochen, jetzt muss ich es auch halten. Wenn man seine Absicht erst erklären muss, was soll dabei rauskommen? Nix. Siehste ja.
Handelt es sich bei dem Künstler/der Künstlerin vielleicht um eine Waage? Warum hat er/sie dir denn nicht ein bereits fertiges Bild geschenkt? Und warum gibst du soviel auf eine solche Absichtserklärung?
lg
Nix. Was willst du denn tun- mahnen?Nein - kein Versprechen, welches man juristisch einfordern könnte.
Z.B. eine oder ein Bekannter malt Bilder und sagt dir, das er/sie für dich auch eins malt.
Du wartest, freust dich drauf und da kommt nix.....
Was tun?
Ich hab' herausgefunden, dass ich selber nur dann ein Versprechen gegeben habe, wenn ich gar nicht wirklich die Absicht hatte. Das war ein Versuch, mich selber bei meiner Ehre zu packen, so nach dem Motto: jetzt hab' ich's versprochen, jetzt muss ich es auch halten. Wenn man seine Absicht erst erklären muss, was soll dabei rauskommen? Nix. Siehste ja.
Handelt es sich bei dem Künstler/der Künstlerin vielleicht um eine Waage? Warum hat er/sie dir denn nicht ein bereits fertiges Bild geschenkt? Und warum gibst du soviel auf eine solche Absichtserklärung?
lg