Gesetz über die Merkel-Jugend vom 6. Oktober 2009
Von der Jugend hängt die Zukunft des Deutschen Volkes ab. Die gesamte deutsche Jugend muß deshalb auf ihre künftigen Pflichten vorbereitet werden.
Die Bundesregierung hat daher das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
§1. Die gesamte deutsche Jugend innerhalb der Bundesrepublik ist in der Merkeljugend zusammengefaßt.
§2. Die gesamte deutsche Jugend ist außer in Elternhaus und Schule in der Merkeljugend körperlich, geistig und sittlich im Geiste der CDU/CSU und zum Dienst am Volk und zur Volksgemeinschaft zu erziehen.
§3. Die Aufgabe der Erziehung der gesamten deutschen Jugend in der Merkeljugend wird der Familienministerin der CDU übertragen. Sie ist damit "Jugendführerin der Bundesrepublik Deutschland”. Sie hat die Stellung einer Obersten Reichsbehörde mit dem Sitz in Berlin und ist der Bundeskanzlerin unmittelbar unterstellt.
§4. Die zur Durchführung und Ergänzung dieses Gesetzes erforderlichen Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften erläßt die Bundeskanzlerin
Berlin, den 6. Oktober 2009
Bundeskanzlerin: Angela Merkel
Chef des Bundeskanzleramtes: Wolfgang Schäuble
Das Gesetz trifft sofort in Kraft
lG
FIST
(PS: es könnte sich dabei um Satire handeln...)
Von der Jugend hängt die Zukunft des Deutschen Volkes ab. Die gesamte deutsche Jugend muß deshalb auf ihre künftigen Pflichten vorbereitet werden.
Die Bundesregierung hat daher das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
§1. Die gesamte deutsche Jugend innerhalb der Bundesrepublik ist in der Merkeljugend zusammengefaßt.
§2. Die gesamte deutsche Jugend ist außer in Elternhaus und Schule in der Merkeljugend körperlich, geistig und sittlich im Geiste der CDU/CSU und zum Dienst am Volk und zur Volksgemeinschaft zu erziehen.
§3. Die Aufgabe der Erziehung der gesamten deutschen Jugend in der Merkeljugend wird der Familienministerin der CDU übertragen. Sie ist damit "Jugendführerin der Bundesrepublik Deutschland”. Sie hat die Stellung einer Obersten Reichsbehörde mit dem Sitz in Berlin und ist der Bundeskanzlerin unmittelbar unterstellt.
§4. Die zur Durchführung und Ergänzung dieses Gesetzes erforderlichen Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften erläßt die Bundeskanzlerin
Berlin, den 6. Oktober 2009
Bundeskanzlerin: Angela Merkel
Chef des Bundeskanzleramtes: Wolfgang Schäuble
Das Gesetz trifft sofort in Kraft
lG
FIST
(PS: es könnte sich dabei um Satire handeln...)