Samana Johann
Sehr aktives Mitglied
Sicher für die meisten, im Bezug auf natürliche Gesetzmäßigkeiten der Effekte von Verunglimpfung, Entzeiender Sprache und Übelwollender Sprache, kaum verständlich zu machen, doch mag ja da der eine oder andere sein, der sich zumindest für weltlichen schlechten Konsequenzen interessiert und sich durch Furcht vor Nachteilen vielleicht öfter zügeln möchte. Sicher wäre passende Anteilnahme und richtiges Verständnis besser, doch nur weniger Mann's Sache. Hier also ein paar Auszüge, "(weltlich)staatsnüchtern":
Strafgesetzbuch Deutschland:
11. Abschnitt - Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen (§§ 166 - 168)
StgB Österreich:
§188-191
Mag der eine oder andere sich, wie auch immer, von nicht so kluger Ungezügeltheit und Anhaften an ungeschickten Voreingenommenheiten, aus Volksmund erwachsen, und mediengeprägt, abwenden vermögen und stets guten Umgang suchen.
Strafgesetzbuch Deutschland:
11. Abschnitt - Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen (§§ 166 - 168)
StgB Österreich:
§188-191
Mag der eine oder andere sich, wie auch immer, von nicht so kluger Ungezügeltheit und Anhaften an ungeschickten Voreingenommenheiten, aus Volksmund erwachsen, und mediengeprägt, abwenden vermögen und stets guten Umgang suchen.