http://www.kath.net/detail.php?id=12295
Was meint ihr dazu - bin irgendwie.. sprachlos....
Niederlande: Unheilbar kranke Babys dürfen getötet werden
Beauftragter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Belange der Menschen mit Behinderungen warnt vor unkontrollierbarer Euthanasiepraxis.
Den Haag (www.kath.net) In den Niederlanden dürfen in Zukunft Ärzte schwer behinderte oder todkranke Babys nach der Geburt töten. Die so genannte "Sterbehilfe" bleibt zwar strafbar, wird aber nicht verfolgt, wenn Ärzte "Sorgfaltskriterien" beachten und einer Kommission anschließend Bericht erstatten, meldete die Deutsche Ärztezeitung laut Mitteilung der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA).
Vertreter des Justiz- und des Gesundheitsministeriums haben dazu dem Parlament in Den Haag am 29. November Einzelheiten der geplanten Regelung mitgeteilt. Die medizinische Prognose der in Frage kommenden Neugeborenen müsse "aussichtslos" sein, die Kinder müssen "unerträglich leiden" und es bedarf zwingend der Zustimmung der Eltern.
Zudem muss die Meinung eines weiteren Arztes eingeholt werden. Gleiche Vorgaben gelten laut "Deutscher Ärztezeitung" auch dann, wenn Ärzte eine vorgeburtliche Kindstötung nach der 24. Schwangerschaftswoche durchführen wollen.
Der jetzt vorgestellte Kodex ist zurückzuführen auf das so genannte "Groningen Protokoll", das im März dieses Jahres im "New England Journal of Medicine" veröffentlicht worden war. Demnach wurden von Ärzten für 22 Neugeborene im Zeitraum von 1997 bis 2004 "Sterbehilfe" dokumentiert.
Hubert Hüppe, Beauftragter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen und ehemals Mitglied der aufgelösten Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" des Bundestages, kritisierte die Freigabe der Euthanasie behinderter Neugeborener in den Niederlanden.
"Damit gehen unsere westlichen Nachbarn beim ärztlichen Töten wieder einen Schritt weiter. Dies belegt die abschüssige Bahn von der Tötung auf Verlangen bei schwerer Krankheit über die Tötung bei beginnender Demenz zur Tötung ohne jegliches Verlangen", sagte der Parlamentarier.
Die Niederlande seien der unübersehbare Beleg dafür, dass ein erstes Abweichen vom Tötungsverbot zu einer immer weiter ausufernden und unkontrollierbaren Euthanasiepraxis führt. Dies sei ein warnendes Beispiel für die deutsche Diskussion.
Die neue Regelung verstoße nach Ansicht Hüppes zudem offenkundig gegen das niederländische Euthanasie-Gesetz, demzufolge niemand ohne sein ausdrückliches Verlangen getötet werden darf. In Holland können zwar schon Zwölfjährige rechtswirksam Sterbehilfe verlangen, allerdings ist die Zustimmung ihrer Eltern oder des Vormunds erforderlich. Ein Neugeborenes jedoch könne einen Todeswunsch gar nicht äußern.
Was meint ihr dazu - bin irgendwie.. sprachlos....
Niederlande: Unheilbar kranke Babys dürfen getötet werden
Beauftragter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Belange der Menschen mit Behinderungen warnt vor unkontrollierbarer Euthanasiepraxis.
Den Haag (www.kath.net) In den Niederlanden dürfen in Zukunft Ärzte schwer behinderte oder todkranke Babys nach der Geburt töten. Die so genannte "Sterbehilfe" bleibt zwar strafbar, wird aber nicht verfolgt, wenn Ärzte "Sorgfaltskriterien" beachten und einer Kommission anschließend Bericht erstatten, meldete die Deutsche Ärztezeitung laut Mitteilung der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA).
Vertreter des Justiz- und des Gesundheitsministeriums haben dazu dem Parlament in Den Haag am 29. November Einzelheiten der geplanten Regelung mitgeteilt. Die medizinische Prognose der in Frage kommenden Neugeborenen müsse "aussichtslos" sein, die Kinder müssen "unerträglich leiden" und es bedarf zwingend der Zustimmung der Eltern.
Zudem muss die Meinung eines weiteren Arztes eingeholt werden. Gleiche Vorgaben gelten laut "Deutscher Ärztezeitung" auch dann, wenn Ärzte eine vorgeburtliche Kindstötung nach der 24. Schwangerschaftswoche durchführen wollen.
Der jetzt vorgestellte Kodex ist zurückzuführen auf das so genannte "Groningen Protokoll", das im März dieses Jahres im "New England Journal of Medicine" veröffentlicht worden war. Demnach wurden von Ärzten für 22 Neugeborene im Zeitraum von 1997 bis 2004 "Sterbehilfe" dokumentiert.
Hubert Hüppe, Beauftragter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen und ehemals Mitglied der aufgelösten Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" des Bundestages, kritisierte die Freigabe der Euthanasie behinderter Neugeborener in den Niederlanden.
"Damit gehen unsere westlichen Nachbarn beim ärztlichen Töten wieder einen Schritt weiter. Dies belegt die abschüssige Bahn von der Tötung auf Verlangen bei schwerer Krankheit über die Tötung bei beginnender Demenz zur Tötung ohne jegliches Verlangen", sagte der Parlamentarier.
Die Niederlande seien der unübersehbare Beleg dafür, dass ein erstes Abweichen vom Tötungsverbot zu einer immer weiter ausufernden und unkontrollierbaren Euthanasiepraxis führt. Dies sei ein warnendes Beispiel für die deutsche Diskussion.
Die neue Regelung verstoße nach Ansicht Hüppes zudem offenkundig gegen das niederländische Euthanasie-Gesetz, demzufolge niemand ohne sein ausdrückliches Verlangen getötet werden darf. In Holland können zwar schon Zwölfjährige rechtswirksam Sterbehilfe verlangen, allerdings ist die Zustimmung ihrer Eltern oder des Vormunds erforderlich. Ein Neugeborenes jedoch könne einen Todeswunsch gar nicht äußern.