Du meinst man sollte Menschen nicht nach der Tat verurteilen,sondern nach ihren Motiven für die Tat?
Beispiel:Ein prügelnder Neonazi sollte härter bestraft werden wie ein prügelnder Fussballfan,wenn in beiden Fällen die Wirkung,also der Schaden für das Opfer gleich ist?
Die Frage müsste anders lauten, ist generell wenn ein Neonazi loszieht Vorsatz gegeben? Ist Vorsatz von vornherein gegeben, wenn sich Menschen einer terroristischen Untergrundbewegung (z.B. NSU) anschließen ?
Das ist in sich das Problem, ja es besteht dann Vorsatz ! Rechtlich aber immer wieder problematisch.
Bei Fußballfans eigentlich das Gleiche, wenn sich autonomen Gruppen angeschlossen wird, die es nur auf Krawall angelegt haben. Und genau hier, wird mittlerweile hart durchgegriffen.
Mit Parteien sieht es nun aber wieder anders aus, wo Shimon mit der NSU drauf hingewiesen hat. Die NSU ist eine reine Terrorgruppe, Beteiligte stehen längst auf den Fahndungslisten. Die NSU hat genug in Deutschland angerichtet. Angeblich laut V-Männer enger Kontakt zur NPD, diese Aussagen der V-Männer aber nichts wert sind.
Somit haben wir die Terrorgruppe NSU, die Ausländer, Deutsche in die Luft gesprengt haben und den Polizistenmord in DE begangen haben, über Jahre. Es kommt da immer mehr hoch.
Und
Dagegen haben wir die NPD, eine Partei. Der man bis heute eine Verbindung zu Terrorgruppen nicht nachweisen kann. 2003 schon einmal verboten werden sollte, was aber beim BVerfG gescheitert ist.
Wie gesagt, es gibt keine Beweise, durch das Problem mit den V-Männern, die zwar ermitteln, aber ihre Ermittlungen null Bedeutung hat. Rechtlich nicht verwertbar.
Und nu haben wir das Problem, es wird mal einfach NSU und NPD zusammengeschmissen, aufgrund unserer Geschichte, wird daraus ganz schnell Terroranschläge mit antisemitischen Hintergründe usw. usw. Was es aber nicht ist, da man es nicht zusammenschmeißen kann, weil Beweise fehlen.
Halt, nicht jetzt auf mich einschlagen, so ist derzeit die rechtliche Situation.
Genauso mit der Meinungsfreiheit und der NPD, diese Meinungsfreiheit kann nur soweit gehen, wie sie rechtlich zugelassen wird. Ergo, entweder umschiffen sie es gekonnt, rechtlich anzuecken, oder die rechtlichen Vorgaben lassen Schlupflöcher zu. Hier muss dann nachgebessert werden, vielleicht auch mit mehr Spielraum für die Bundesgeneralanwaltschaft, um schneller und gezielter eingreifen zu können, wenn die Beweise ausreichen.
Hier jetzt aber durch eine Verquickung von vielen Sachen, dazu unsere Geschichte und damit einen Schnellschuss zu machen, was vielleicht das Parteienprivileg antastet, sehe ich als bedenklich. Denn das könnte dann auch andere Parteien treffen, unter anderen Konstellationen. Quasi ein Eingriff in unsere Rechte, um Parteien zu beschneiden, ausgelöst durch Braune und das haben wir nicht nötig, so hoch haben wir sie nicht zu bringen, das zu schaffen.
Und damit nochmals zu deiner Frage, wenn normale Fußballfans losziehen und es eskaliert, sind alle Folgen immer anders zu bewerten, als wenn sich Gruppen zusammenrotten und gezielt auf Randale aus sind.
Es darf damit auch nicht in sich überschwappen und gleichgestellt werden. Hier haben wir zu trennen.
Genauso kannst du einen Menschen aus dem Affekt töten, kann jedem Menschen passieren und kannst dafür straffrei sogar rauskommen. Es ist ein himmelweiter Unterschied zu den Vorsatztaten, wo gezielt agiert wird.
Obwohl die Wirkung gleich ist.