Also, ganz einfach: Homosexuelle sind Menschen. Folglich gelten für sie auch nachstehende Grundrechte: Artikel 1, GG (1): "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
Artikel 2, GG (1) + (2): "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt." Und: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."
Diese Zeilen des Grundgesetzes erklären unmissverständlich, wie die Einstellung eines redlichen, sittlichen Bundesbürgers gegenüber Homosexuellen zu sein hat. Sie sind als Menschen in ihrer Würde zu achten, auch in ihrer Freiheit.
Nun sagt aber das Grundgesetz einschränkend, dass die freie Entfaltung von Menschen dort ein Ende finde, wo sie negativ auf andere oder gar auf die gesamte Gesellschaft übergreife. Das gilt für alle Menschen in Deutschland, also auch für Homosexuelle. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass man Homosexuelle zwar als Menschen wertschätzt, ihnen jedoch das Recht auf kirchliche Ehe und Kinderadoption verwehrt, denn in diesen Fällen findet ein destruktiver Übergriff auf kulturell-religiös definierte Normen, auf die gesellschaftlichen Wertvorstellungen der Mehrheit und auf unmündige, schutzbefohlene, wehrlose Kinder statt, die unsere Zukunft prägen. Die Ablehnung dieser beiden politischen Forderungen der Homosexuellenbewegung ergibt sich nicht daraus, weil sie von Homosexuellen kommt, sondern weil sie Freiheit und Gesundheit anderer verletzen würden. Kinder brauchen Mutter und Vater als gegengeschlechtliche Pole, um sich gesund zu entwickeln. Niemand darf Ansprüche realisieren, die sich letztlich als schadenbringend für andere Menschen erweisen. Das betrifft eindeutig nicht nur Schwule und Lesben, sondern alle - unabhängig von der Religiosität, der Nationalität und der Geschlechtsidentität.