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Etceterah
Guest
Echt? bei uns in der Schweiz geht das nicht ausser die beiden Parteien unterzeichnen die Kündigung welche auch den Mietvertrag unterzeichnet haben.
Liebe Grüsse
Meli
Sie wohnt in Deutschland oder? Dann ist das so.
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Echt? bei uns in der Schweiz geht das nicht ausser die beiden Parteien unterzeichnen die Kündigung welche auch den Mietvertrag unterzeichnet haben.
Liebe Grüsse
Meli
Echt? bei uns in der Schweiz geht das nicht ausser die beiden Parteien unterzeichnen die Kündigung welche auch den Mietvertrag unterzeichnet haben.
Liebe Grüsse
Meli
und was ist wenn eine der pateien nicht kündigt versteh ich ncith ganz![]()

Klipp und klar...mit einem Partner, der schlägt und unterdrückt gibt´s keine Verhandlungen...kein Aufarbeiten der "Beziehung"...da kann man´s noch so mit "Kamma" oder "schwerer Kindheit" schönreden...so schnell wie möglich weg von so einem Schläger, scon aus gesundheitlichen Gründen....
schon klar. da ich aber selbst mal die erfahrung mit so einem uh, menschen
machen musste, kann ich sagen, dass es wichtig ist, sich zu loesen, sonst
kommt man immer und immer wieder zu ihm zurueck. beide koennen sich
nicht loslassen, und so ein rechtsstreit waere ein weg, den kontakt noch zu
erzwingen, oder den anderen zu erpressen. zudem gehe ich davon aus, das
beide ihren teil dazu beitragen; da ich selbst in der opferrolle stecken blieb.
Das Geld kannst Dir wahrscheinlich abschminken, kannst höchstens versuchen, durch Kontoauszüge zu beweisen, daß Du es abgehoben hast und, wenn er blöd war, durch seine Auszüge...wenn er´s auf sein Konto eingezahlt haben sollte.
ich frage mich, wieso du das geld nicht an den vermieter ueberwiesen hast.
Ansonsten würde ich ihn auf jeden fall anzeigen, wegen seiner handgreiflichkeiten. Dann sieht auch ein Hausverwalter und auch ein Richter, warum Du da raus mußtest, vielleicht haben die dann ein Einsehen und ersparen Dir weitere Ausgaben.
hm, soweit ich das weiss, gibt es in der brd immer noch kein gesetz, das dem
opfer von ''domestic violence'' schutz bietet, das mit dem taeter zusammen
wohnt. bei einer anzeige muss das opfer beweisen, dass er auch der taeter
war. das gestaltet sich gemeinhin als sehr schwierig.
Alles Gute und bleib stark...auch wenn er winseln kommt...das können diese Typen wohl alle ganz gut, hab ich so mitgekriegt...
das bringt uns wieder zu punkt eins: du musst innerlich aufraeumen, sonst
wird das eine ''nevereneding'' story...
Sage
Das wundert mich, dass du aus dem Vertrag nicht rauskommst bzw nicht kündigen kannst. Entweder du hast einen Anwalt, der sich mit Mietrecht nicht auskennt, oder meine Quelle scheint nicht zuverlässig zu sein. Zweiteres glaube ich allerdings nicht.
Ihr Anwalt hat Recht. Es kommt auf das "gut Will" des Verwalters oder Vermieters an.
Hm ... hast Du vielleicht mal eben den Pragrafen, wo es drin steht? Denn ich habe selber auch nochmal recherchiert und nix dergeleichen gefunden. Wenn beide den Vertrag unterschrieben haben, können ihn auch nur beide kündigen. Das ist einfaches Vertragsrecht.
Aus Sicht des Verwalters / Vermieters sieht es so aus, warum er den anderen nicht aus dem Vertrag raus läßt. Das hat ganz einfach damit zu tun .... sollte der "übrig gebliebene" nicht mehr zahlen, kann er sich an den anderen Vertragspartener wenden (also derjenige, der mit unterschrieben hat). So ist es mit allen Verträgen ... Mitverträgen, Kreditverträgen, etc.
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