kaaba on pirsch

ja, das ist erlaubt und hier auf dem land leider gang und gäbe.
solange der hundehalter sich an die gesetzlichen vorgaben hält, kann ich da nix machen.
und nachdem ich im januar schon fast das ganze dorf gegen mich aufgebracht habe weil ich allen jägern (auch diesem halter) mit dem veterinäramt gedroht habe, wenn die quälereien mit den teletaktern nicht umgehend aufhören, ist er vorgewarnt und hält sich - als mein direkter nachbar - zumindest teilweise vorsichtshalber an die vorgaben der anbindehaltung. und da, wo er sich nicht dran hält, kann ich es nicht beweisen.
und selbst wenn ich es könnte würde ich zögern, in diesem fall das veterinäramt einzuschalten weil die wahrscheinlichkeit groß ist, dass der hund dann - falls er dem halter entzogen werden sollte - vom regen in die traufe kommt. das ist ein schweißhund, also definitiv kein hund für jedermann.
der könnte leider ausschließlich wieder an einen jäger vermittelt werden.
aus jahrelanger erfahrung weiß ich aber, dass dem veterinäramt solche *nebensächlichkeiten* ziemlich egal sind.
und bei meinem nachbarn darf er zumindest mit zur jagd, was ja der lebensinhalt dieser hunderasse ist.
aber es tut schon weh, ihn da so angekettet zu sehen :(

beute reissen im 3-meter-radius ....




















abendessen
Ich hab mal gegoogelt und lt. neuster Verordnung (1.1.2022 geändert im November 21) beachtet dein Nachbar anscheinend einige Punkte der gesetzlichten Bestimmungen nicht.
Zuerst mal ist der Hund für die Anbindehaltung noch zu jung. Erlaubt ist die erst ab dem 12 Monat.
Dann sind 6Meter anstatt 3 vorgeschrieben und es muss sich um ein Gleitsystem handeln und eine Kette wäre sowieso nicht erlaubt weil zu schwer.
Dann gibt es noch so eine Reihe Vorschriften, wie ausreichend Kontakt mit der Bezugsperson, Kontakt mit Artgenossen, Freilauf, eine Hütte die bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss und dann ist die Anbindehaltung ab nächstes Jahr eh ganz verboten. Zum Glück.
Vielleicht kannst du deinem Nachbarn die Bestimmungen mal ausdrucken und in den Briefkasten werfen? Ich verstehe das ist eine schwierige Situation für dich, liebe Kaaba.
 
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Ich hab mal gegoogelt und lt. neuster Verordnung (1.1.2022 geändert im November 21) beachtet dein Nachbar anscheinend einige Punkte der gesetzlichten Bestimmungen nicht.
Zuerst mal ist der Hund für die Anbindehaltung noch zu jung. Erlaubt ist die erst ab dem 12 Monat.
Dann sind 6Meter anstatt 3 vorgeschrieben und es muss sich um ein Gleitsystem handeln und eine Kette wäre sowieso nicht erlaubt weil zu schwer.
Dann gibt es noch so eine Reihe Vorschriften, wie ausreichend Kontakt mit der Bezugsperson, Kontakt mit Artgenossen, Freilauf, eine Hütte die bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss und dann ist die Anbindehaltung ab nächstes Jahr eh ganz verboten. Zum Glück.
Vielleicht kannst du deinem Nachbarn die Bestimmungen mal ausdrucken und in den Briefkasten werfen? Ich verstehe das ist eine schwierige Situation für dich, liebe Kaaba.

ja, sicher kann ich ihm sowas in den briefkasten werfen, kein problem.
aber warum sollte das mehr sinn machen als die direkte ansprache?

ich schrieb ja, dass der nachbar sich teilweise an die vorgaben hält.
nicht in allem ist er akurat, das ist mir schon bewußt.
die bestimmungen scheinen aber auch nicht überall gleich zu sein. das mit den 6 metern ist mir neu.
da, wo ich geschaut hab, steht überall 3 meter.
hier z.b.
in einem link stand sogar explizit in klammern, dass das anbindematerial aus kette oder leine bestehen kann. den link find ich aber grad nicht mehr wieder.

aber wie gesagt ... ich glaube so oder so nicht daran, dass das veterinäramt tätig werden würde.
da hätten die viel zu tun, da es hier ganz normal ist hunde im zwinger oder an der kette zu halten oder eben komplett frei, so dass sie tag und nacht durchs dorf und die feldmark streunen können.

eine bekannte von mir hier aus dem ort ist hundetrainerin, die bildet z.b. hunde zu mentrailern aus oder als blindenhund oder auch einfach als begleithund usw. .... die hatte vor ein paar jahren jemanden (ebenfalls hier aus dem dorf) angezeigt weil er seinen hund sehr schlecht gehalten und behandelt hat.
nun .... der hund wurde dann später im wald, an einem baum erhängt, gefunden.
das war die art des hundehalters auf die anzeige zu reagieren.
auch DAS schwirrt mir natürlich im kopf herum.

der hund meines nachbarn ist nicht durchgängig 24 stunden am tag an der kette.
er wird zwischendurch auch mal losgemacht. wenn auch meistens nur kurz, da er jede gelegenheit zum abhauen nutzt und der nachbar keine lust hat, ihn ständig im auge haben zu müssen.
zur nacht wird er in den zwinger gesperrt.
ich weiß auch nicht, ob die kette eine dauerlösung sein soll oder ob er vorhat, irgendwann nochmal einen ausbruchssicheren zaun zu bauen.
er sagt, es geht mich nichts an.
 
am 29.10. war ich wieder außerhalb des drömlings in einem mir bis dahin unbekannten waldstück unterwegs.
da fand ich blutstropfen ...


und mitten im wald so einen *zusammengeschusterten* schuppen.
hätte mir den gern näher angeschaut aber der waldboden war weich und uneben und ich mochte mit meinem wackelknie lieber nicht den weg verlassen.
fands halt nur merkwürdig ... so ein schuppen mitten im wald. erinnerte mich an diese blöden wildschweinfallen, in denen ganze rotten gefangen und dann erschossen werden. allerdings sehen die eigentlich immer etwas stabiler aus und haben kein dach. hmmm....


das hier ist, glaub ich, ein vogelbeerbaum.
oder??????


eine wildblume kann das doch nicht sein, oder?
gesehen hab ich die jedenfalls vorher noch nie.




lichtflecken im dunklen wald mag ich immer sehr gern ...


 
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