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Ich dachte, die Dinger dürfen gar nicht mehr als 'Heil'steine bezeichnet werden. Allein das gilt offenbar schon als Heilversprechen.

Gehört auch wahrscheinlich echt nicht in die Gewerbeanmeldung, hier könnte man das Thema ja auch weiter fassen (esoterikartikel oder was weiß ich).


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