Gerechtigkeitsempfinden

Bei mir haben Mutter wie auch Vater ein Aufmucken nicht geduldettet. Da konnte man nicht ungestraft Widerworte geben. Ich habe da aus Sicherheits und Selbstschutzgründen trotz dem in mir rebellierenden Uranus im 2. Haus -viel geschluckt und gelernt, mit meinen Augen alles auszudrücken, was mein Mund nicht sagen durfte, in einen einzigen Blick alles an Wut reinzupacken.
Guten Abend Green.
Ja, kenne ich auch. Mutter: Was sitzt ihr hier rum? Habt ihr nichts zu tun? Vater: Je älter ihr werdet, umso blöder werdet ihr. Ich stecke euch ins Heim.

Ich war ursprünglich ein ausgeglichener Mensch. Immer deseskalierend gerwirkt. Meine Frau hat mich in unserer Kennlernphase als“Ernst Ruhe“ bezeichnet, ist 16 Jahre her.

Ich war sehr gutgläubig und gutmütig, alles scheint weg zu sein …

Wünsche Dir schöne Festtage
 
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Ich war ursprünglich ein ausgeglichener Mensch. Immer deseskaluerend gerwirkt. Meine Frau hat mich in unserer Kennlernphase als“Ernst Ruhe“ bezeichnet, ist 16 Jahre her.
:thumbup:
Ich war sehr gutgläubig und gutmütig, alles scheint weg zu sein …
Nein ....ich bin bei dir fest davon überzeugt, dass alles noch da ist. Du musst es nur ein wenig wohlwollend "giessen" und wieder wachsen lassen.

Gib dem Glück und dem Guten in dir bitte wieder eine neue Chance :🍀:)
Du hast eine starke Kraft in dir, die du auch zum Positiven steuern kannst - da sitzt du selbst am Ruder. In deinem Kopf denkst nur du allein.

Liebe Grüsse an dich und deine Frau.✨
 
Moin liebe User,
ich gebe mal ein kleines, sehr kleines Update.
Am 23.12.2024 bekam ich Post vom Sozialgericht. Sie schreiben mir, dass meine Klage verspätet eingegangen sei. Den Widerspruchsbescheid der DAK bekam ich am 24.07.204. Am selben Tag verfasste ich die Klageschrift und erhob mittels DE-Mail (damals noch möglich), Fax und Einschreiben mit Rückschein, sowie per Schneckenpost, Klage beim Sozialgericht.

Die DAK behauptet dem Sozialgericht gegenüber, ich hätte die Frist nicht eingehalten. Laut Gesetz hat man vier Wochen Zeit, gegen einen Widerspruchsbescheid Klage beim angegebenen Sozialgericht zu erheben!

Wo bitte habe ich die Frist nicht gewahrt, wenn am selben Tag des Einganges der Widerspruchsbegründung, meine Klageschrift zumindest per Fax und DE-Mail beim Sozialgericht eingegangen sind. Darüber habe ich Belege!

Es gibt einen schönen Aphorismus:
”Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht
zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muss man die
Rechte studiert haben.”
Aphorismen
Peter Rosegger (1843 - 1918)

Ebenfalls sehr zutreffend scheint mir diese Aphorismen zu sein:
"Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand" Wo ist dieser "Gott"?

”Das Studium der Rechte ist eine ganz niederträchtige Kunst, und wenn es nicht den Geldbeutel füllte, würde sich niemand darum bemühen. Juristen – böse Christen.”
Martin Luther (1483 – 1546)

”Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen.
Lawyers are people, who deceive the justice with the law.”
Harold Pifter (1930 – 2008))


Ich wünsche Euch und Eureren Lieben einen guten Rutsch und ein glückliches 2025
 
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Moin liebe User,
ich gebe mal ein kleines, sehr kleines Update.
Am 23.12.2024 bekam ich Post vom Sozialgericht. Sie schreiben mir, dass meine Klage verspätet eingegangen sei. Den Widerspruchsbescheid der DAK bekam ich am 24.07.204. Am selben Tag verfasste ich die Klageschrift und erhob mittels DE-Mail (damals noch möglich), Fax und Einschreiben mit Rückschein, sowie per Schneckenpost, Klage beim Sozialgericht.

Habe deinen Beitrag eben erst gelesen. Du könntest dich oder deinen Sohn bei der Gewerkschaft ver.di anmelden. Die haben eine eigene Rechtsabteilung "den DGB". Als Mitglied bei ver.de hast du einen Rechtsanspruch, in deinem Fall vor dem Sozialgericht. Anwaltskosten sind kostenfrei und die Gerichtskosten fallen meistens eh der Staatskasse zu. Der Mindestbeitrag bei ver.di liegt glaube ich unter 5,00 Euro monatlich. Besser als eine Rechtsschutzversicherung und günstiger ist es auch.
 
Der DGB ist keine Rechtsabteilung, sondern der Deutsche Gewerkschaftsbund. Und der Rechtsschutz tritt auch erst nach 3 Monaten in Kraft und auch nicht für alles. Rückwirkend und für laufende Fälle ohnehin nicht. Mindestbeitrag für Erwerbslose liegt bei etwa 2,50 €..soweit ich mich richtig erinnere. Ansonsten orientiert sich das am Gehalt.



Es gibt diverse Sozialverbände und kostenlose Beratungsangebote, die Hilfe anbieten. Die werden aber auch eher keine Vertretung und Kosten übernehmen, für laufende Verfahren oder ohne Wartezeit. Ein Fachanwalt für Sozialrecht und versuchen Prozesshilfen zu bekommen, ist da wahrscheinlich eine der wenigen wirklichen Lösungen..
 
@SYS41952,
... danke, sehe ich genauso. Leider fühlt sich niemand aus dieser Gruppe zuständig. Speziell der VDK scheint selbst hilflos zu sein und der Hilfe bedürfen.
 
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