hi benny,
benny schrieb:
Du würdest lieber gar nicht mehr deine Partnerin haben, statt ihr und dem anderen ein schönes (einmaliges ?) erlebnis zu gönnen, lieber den schmerz der trennung auf dich nehmen als eine konfrontation mit dem *bäh* gefühl der eifersucht ?
das könnte sein, ja, es könnte sein, daß ich sie dann schweren herzens gehen lasse.
mehr noch, wenn ich es nicht tue, obwohl ich darunter leide wenn ich es nur ihr zuliebe zulasse, obwohl es mir selbst widerstrebt, was sie tut, was passiert dann? Mit meiner seele und mit ihrer?
Fange ich dann nicht an,
zum täter zu werden?, weil ich dann unehrlich handele?
Ich erlaube ihr doch dann, einfach zu machen was sie möchte
. Sie kann es einfach so tun, egal was ich darüber denke, aber
sie kann es nicht tun auf kosten meiner seele, ohne meine erlaubnis, deshalb
werde ich durch die erteilung der erlaubnis zum täter, ist es nicht so? Oder sehe ich das komplett falsch?
So aber ist es dann ihre freie entscheidung, ob sie gehen will, ob die partnerschaft mit mir oder dieses erlebnis ihr wichtiger ist. benny, verstehst du? ich halte sie ja nicht.
Wenn sie andererseits meint, mit mir lieber zusammenzubleiben, obwohl sie eigentlich das andere will, wenn sie sich also zwingt, sich ihren drängenden inneren wunsch zu versagen "mir zuliebe", wird sie dann nicht zur täterin an uns beiden? das klingt paradox, nicht wahr? Wo sie doch das "opfer" bringt, "sich aufopfert"?
Sehr verwirrend ist das für mich, ich schreibe es hier rein, wie es mir gerade durch den kopf geht, ich habe in dieser weise früher nicht gedacht; ich schreibe hier also keine von mir seit langem vertretene theorie hin, sondern erkenntnisse, die mir gerade jetzt und hier bewußt werden.
Für Korrekturen und Hinweise, wo bei mir Denkfehler vorliegen bin ich daher ausdrücklich dankbar (bin ich eigtl. immer)
benny schrieb:
oder wäre es ein wenig etwas wie eine bestrafung für deine partnerin ? du fügst ihr lieber den trennungsschmerz auch zu, statt (alleine .. ? ..) den schmerz deiner eifersucht zu ertragen oder zu verkleinern ?
den trennungsschmerz, den hätten mit sicherheit beide. mit bestrafung hat das nichts zu tun, nicht im geringsten.
du nimmst die situation aus ihrer vorgeschichte heraus, das geht aber nicht. es ist doch nicht so, daß wir beide einfach da sind im moment null,
ohne daß wir beide uns schon auf etwas geeinigt haben. noch mal: es geht also darum, in obigem beispiel, eine
veränderung der spielregeln in der beziehung herbeizuführen. der wunsch ist legitim, jederzeit, genauso wie der wunsch, daran festzuhalten. das bedeutet, beide müssen aus freiem willen zustimmen oder ablehnen können.
Du betrachtest es aus ihrer perspektive, aus ihrem persönlichen wunsch, aber ohne
ihre verantwortung dabei mit zu sehen. du könntest es doch genauso gut auch so sehen: sie will unbedingt mit einem anderen mann was tolles erleben, schei*egal, wie es mir geht. Beides ist aber für die Bewertung der Situation irrelevant: mein unwohlsein, daß ein anderer mit ihr schläft und ihr wunsch, es zu tun. Relevant ist nur, daß beide sich frei entscheiden können und es auch frei auch tun. dann können auch beide ohne Gewissenskonflikte damit umgehen.
Liebe Grüße, Stephan