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Xchen
Guest
Muß mir anschauen, Juppi, kenne nicht. Danke.
Ich denke weiter an Veränderung der Strafmodalitäten, weil mir das Einsperren der Täter (keine Triebtäter) mehr wie Schützen und Schonen scheint, als Bestrafen. Noch dazu kostenlos.
Zum Beispiel, was wäre, wenn ein Täter zwischen einer festgesetzten Anzahl der Jahre bis lebenslang der Familie des Opfers, oder dem Opfer selbst verpflichtet gewesen wäre. Verpflichtet als Magd oder Knecht oder in einer sonstigen Form, um für die Therapie. die finanzielle Wiedergutmachung zu sorgen. Die Form wäre von der Zumutbarkeit abhängig, Zumutbarkeit für das Opfer oder für Familie des Opfers, falls es sich um Mord handelt. Wenn Zumutbarkeitsgrenze es nicht zuließe, dann könnte man einen Tausch vornehmen, die Täter wechselweise an andere Opfer zuweisen. GefängnisWächter würden nachwievor ihren Dienst versehen, aber als Begleiter, ähnlich der Begleitung der Häftlinge bei ihrem Ausflug in die Universitäten zu Seminaren und Prüfungen oder zu sonstigen Terminen.
Amerikanische Richter sind bisweilen sehr kreativ in der unkonventionellen Formulierung der Strafen bei Kleinverbrechern. Nach diesem Beispiel könnte man bei den großen Brüdern vorgehen.
http://www.sueddeutsche.de/panorama/803/373614/text/
Ich denke weiter an Veränderung der Strafmodalitäten, weil mir das Einsperren der Täter (keine Triebtäter) mehr wie Schützen und Schonen scheint, als Bestrafen. Noch dazu kostenlos.
Zum Beispiel, was wäre, wenn ein Täter zwischen einer festgesetzten Anzahl der Jahre bis lebenslang der Familie des Opfers, oder dem Opfer selbst verpflichtet gewesen wäre. Verpflichtet als Magd oder Knecht oder in einer sonstigen Form, um für die Therapie. die finanzielle Wiedergutmachung zu sorgen. Die Form wäre von der Zumutbarkeit abhängig, Zumutbarkeit für das Opfer oder für Familie des Opfers, falls es sich um Mord handelt. Wenn Zumutbarkeitsgrenze es nicht zuließe, dann könnte man einen Tausch vornehmen, die Täter wechselweise an andere Opfer zuweisen. GefängnisWächter würden nachwievor ihren Dienst versehen, aber als Begleiter, ähnlich der Begleitung der Häftlinge bei ihrem Ausflug in die Universitäten zu Seminaren und Prüfungen oder zu sonstigen Terminen.
Amerikanische Richter sind bisweilen sehr kreativ in der unkonventionellen Formulierung der Strafen bei Kleinverbrechern. Nach diesem Beispiel könnte man bei den großen Brüdern vorgehen.
http://www.sueddeutsche.de/panorama/803/373614/text/