Ännchen;2921838 schrieb:Hier irrst Du! Für den Nachweis sind 4 Zeugen fällig, ein Geständnis darf nicht erzwungen (Folter) werden. Und es müssen Augenzeugen sein und die müssen bezeugen können, dass tatsächlich ein Koitus stattgefunden hat! Bei Falschaussage drohen Peitschenhiebe.
Was hier frauenverachtend ist, ist die Doppelmoral des Regims.
Und wo will man bitte 4 Zeugen herholen? Wenn eine fremdgeht, werden sich kaum 4 andere im Zimmer aufhalten!?
Die dürfte dann ja nie verurteilt werden....oder versteh ich da was nicht richtig?
Die Doppelmoral enstand doch aus deren Religion
Ehrlich gesagt, würde ich mir wünschen, daß in dieses zurückgebliebenen Land mal wer eindringt und die Führung übernimmt.Denn so Politiker aus dem Mittelalter gehören weg