Aber nun zu den Genen, wer meint da ernsthaft, das bei Bestehen noch etwas verändert werden kann. Ah so, Genmanipulationen am lebenden Objekt, mal sehen was rauskommt ...... vielleicht ein Orang Utan
So etwas ist Gotthaberbarmen in DE (noch) verboten.
Genauso ist es in DE pränatal verboten, solche Experimente und Eingriffe durchzuführen, Gott sei Dank. Hier wäre aber nur die Möglichkeit um Gendefekte zu beheben, schon beim Fötus.
Eine grausige Vorstellung, wenn dabei was schief geht und noch schlimmer, da man mittlerweile davon ausgeht, dass auch Umweltgifte die Gene schädigen können und das auch nachrangig, also nach der Geburt, zu jeder Zeit. Und wie will man dann noch etwas ändern ?, begradigen ? Ich schreibe nur Orang Utan, der dann sofort entstehen sollte und den Forscher und Rumspieler mit den Genen sich zum Frühstück einverleiben sollte.
Ich habe explizit von (noch) verboten vorgenannt gesprochen. Das wird versucht, zu kippen. Einige Gynäkologen haben Eingaben gegen den § 4 GenDG eingereicht. Dieser § 4 GenDG räumt jedem ein, nicht schlechter gestellt zu werden, wenn derjenige auch in Hinblick auf § 8 GenDG schon nur eine Analyse ablehnt, obwohl diese Einwilligung freiwillig ist. Süffisant.
Hat aber auch was auf der Gegenseite

, eine Nichtzustimmung behindert die pränatale Voruntersuchung erheblich. Stimmt übrigens, die Selektierung, Gutmensch und nicht brauchbar wird erschwert, da man sonst nur spekulieren muss.
Schockiert @Siriuskind
Die Rechtssprechung hat da aber, Gotthaberbarmen, schon im Januar dieses Jahres ein Riegel vorgeschoben, bei Verdacht auf Trisomie hat der Versicherungsträger die Kosten einer Gendiagnostik zu tragen. Bei Vererbungssachen nicht, gab dazu im gleichen Monat ein Urteil hinsichtlich CA-Anlage-Vererbung.
@Alexa und @DazuApplaudierRalrene