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Übersicht mit KI

Virtuelles Stalking, auch bekannt als Cyberstalking, ist eine Straftat und kann bei der Polizei angezeigt werden. Die Polizei ist gesetzlich verpflichtet, Anzeigen entgegenzunehmen und den Sachverhalt zu erforschen.

Schliesse mich da @FrauWePunkt an.
 
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Opfer-Telefon 116 006​

Bundesweit. Kostenfrei. Anonym. Ein Hilfsangebot des WEISSEN RINGS: 7 Tage die Woche von 7 bis 22 Uhr.​


Der WEISSE RING erhielt 2010 von der Bundesnetzagentur die Zuteilung für die Rufnummer 116 006.
 
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Virtuelles Stalking, auch bekannt als Cyberstalking, ist eine Straftat und kann bei der Polizei angezeigt werden. Die Polizei ist gesetzlich verpflichtet, Anzeigen entgegenzunehmen und den Sachverhalt zu erforschen.

Schliesse mich da @FrauWePunkt an.
Dokumentieren Sie einfach alle Stalking-Vorfälle per Foto-, Video- sowie Sprachaufnahmen chronologisch und lückenlos mit Ihrem Smartphone (Betriebssystem: mindestens iOS 11 oder Android 4.4). Ihre Aufnahmen zählen bei der Polizei bzw. vor dem zuständigen Gericht als vollwertige Beweise! Die NO STALK App des WEISSEN RINGS unterstützt Sie dabei, aktiv und selbstbestimmt gegen Stalking vorzugehen.


https://nostalk.de/
 
Virtuelles Stalking, auch bekannt als Cyberstalking, ist eine Straftat und kann bei der Polizei angezeigt werden. Die Polizei ist gesetzlich verpflichtet, Anzeigen entgegenzunehmen und den Sachverhalt zu erforschen.
Nicht so ganz. Es muss, objektiv betrachtet, schon von einer Straftat ausgegangen werden. Aber da @Pavel07 ja auch vor Gericht Fakten darlegen wollte, sollte es kein Problem sein, diese auch bei der Polizei vorzubringen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Felicia1 .
Ich bitte jetzt darum, das letzte Mal das Ganze zu beenden, nur auf diesem Faden! Bitte, ich gebe nicht auf. Ich bitte dich sehr darum! Lass mich in Ruhe!

Ansonsten würde ich die Anzeige wegen Stalking erstatten!
 
Informieren Sie die Polizei, wenn der Stalker Ihnen über einen längeren Zeitraum nachstellt. Sollten die Stalking-Handlungen ausarten, dann schalten Sie einen Rechtsanwalt ein. Dieser wird für Sie eine Strafanzeige stellen und ggf. eine einstweilige Verfügung erwirken, dass sich der Täter Ihnen nicht mehr nähern darf.
 
Informieren Sie die Polizei, wenn der Stalker Ihnen über einen längeren Zeitraum nachstellt. Sollten die Stalking-Handlungen ausarten, dann schalten Sie einen Rechtsanwalt ein. Dieser wird für Sie eine Strafanzeige stellen und ggf. eine einstweilige Verfügung erwirken, dass sich der Täter Ihnen nicht mehr nähern darf.

Meine Güte bist du ein Waschlappen.
Ich kann nicht glauben dass du erwachsen bist.
Lebst du nur in deinen Vier Wänden und im Forum?
Sowas habe ich noch nie erlebt.
Ausser hier virtuell im Forum.
Oder hast du Wahnvorstellungen?
 
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  • Stalking ist eine Straftat.
  • Der Täter muss durch sein Verhalten Ihre Lebensführung erheblich beeinträchtigen.
  • Opfer von Stalking finden Beratung und Hilfe bei verschiedenen Beratungsstellen.
 
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