In deinem Link werden keine allgemeingültigen Aussagen ÜBER Menschen getroffen.Aha, lies dann das, bitte:
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In deinem Link werden keine allgemeingültigen Aussagen ÜBER Menschen getroffen.Aha, lies dann das, bitte:
Richtig – aber genau darum geht es. Es ist nicht verboten!In deinem Link werden keine allgemeingültigen Aussagen ÜBER Menschen getroffen.
Nein. Du hast dich auf mich, bzw. meine Aussage bezogen. Und ich schrieb explizit, von pauschalen Aussagen über Menschen. Das Gesetzbuch enthält Gesetze für Menschen.Richtig – aber genau darum geht es. Es ist nicht verboten!
Würde ich so definieren, das...Ja, in diesem Sinne wäre das Nutzen von KI also „eigentlich“ bloß (ein im wahrsten Sinn des Wortes) fauler Zauber.
Und das sind meine Gedanken? ist es verboten?Und ich schrieb explizit, von pauschalen Aussagen über Menschen
Und:Gute Frage – und sie berührt ein spannendes Thema: die Grenze zwischen Gedankenfreiheit und strafbaren Aussagen.
Kurz gesagt:
Nein, es ist nicht verboten, pauschale Aussagen über Menschen zu denken. Gedanken sind nicht strafbar – auch nicht dann, wenn sie problematisch, diskriminierend oder menschenverachtend sind. Das fällt unter die sogenannte Gedankenfreiheit, die in Deutschland im Grundgesetz (Artikel 5 und 4 GG) geschützt ist.
Was du denkst, ist dein innerer Raum – und der Staat darf dich dafür nicht bestrafen.
Aber wichtig: Sobald du deine Gedanken äußerst, z. B. laut sagst, aufschreibst, postest oder in irgendeiner Form nach außen gibst, kann es strafrechtlich relevant werden. Dann gelten zum Beispiel Gesetze gegen:
Also: Denken ≠ Sagen oder Handeln.
- Volksverhetzung (§ 130 StGB)
- Beleidigung (§ 185 StGB)
- Üble Nachrede (§ 186 StGB)
- Verleumdung (§ 187 StGB)
- Diskriminierung / Hassrede
Gedanken bleiben frei – aber sobald du sie verbreitest, können sie Konsequenzen haben.
Willst du ein konkretes Beispiel durchgehen, um das besser einzuordnen?
Ja, will ich.Beispiel – erlaubt vs. grenzwertig:
Erlaubt:
„Der Film hat mich an gesellschaftliche Machtspiele erinnert. Ich frage mich, ob Menschen wirklich so schnell zu Tätern werden können, wenn man ihnen Macht gibt.“Nicht erlaubt:
„Alle [Gruppe X] sind von Natur aus gefährlich – dieser Film zeigt das deutlich.“
(Sowas kann als Volksverhetzung oder Diskriminierung gewertet werden.)
Wenn du also über Filmfiguren, -handlungen oder deine psychologischen Eindrücke schreibst, ohne andere Menschen zu diffamieren, dann bist du voll im Rahmen der Meinungsfreiheit. Schreib ruhig offen, solange du niemanden persönlich oder pauschal beleidigst.
Willst du mir sagen, was du genau geschrieben hast oder schreiben willst? Dann kann ich dir direkt sagen, ob’s heikel wäre oder nicht.
"Es geht darum, die andere Meinung zu achten, zu respektieren – das macht uns als Menschen aus."
„Respektiere andere. Keine persönlichen Angriffe. Keine Belästigung.“
Überhaupt nicht. Wie du richtig erkannt hast, darfst du deine Gedanken frei äußern. Dies bedeutet jedoch nicht, dass ich diese kritiklos hinnehmen muss - insbesondere wenn du meine Aussagen, deinen eigenen Gedanken folgend, mir einen Gesetzestext zum Lesen zitierst - ganz so als hätte ich Zweifel an dem Gesetz geäußert. Warum sollte ich ihn denn lesen?Und das sind meine Gedanken? ist es verboten?
Es gibt kaum etwas, was mir gleichgültiger wäre.Soll ich mich nochmal an @Walter wenden?
Ja oder nein?
Klare Antwort!
Du hast dich mehrfach entschuldigt - und ich weiß ehrlich nicht warum. Zumal du weiterhin unsachlich und emotional aufgeheizt agierst.Ich greife keine konkrete Person im Forum an, noch mehr – ich bitte um Entschuldigung. Wie viel Mal?
Anscheinend waren diese Bemühungen nicht wirklich von Erfolg gekrönt.Ich verbreite keine öffentliche Hetze im virtuellen Raum, ich verfolge hier keine Person, ich bemühe mich sehr ruhig und zurückhaltend zu benehmen.
Die hat aber nicht geantwortet. Es geht nicht darum, gefällt es mir oder nicht. Bitte, korrekt zu verstehen.Du hast @Felicia1 heute morgen mehrfach angeschrieben und etwas gefragt. Wenn dir die Antworten nicht gefallen,dann frag nicht. Das ist absurd.