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AfD darf vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden
Der Bundesverfassungsschutz stuft die AfD als gesichert rechtsextremistisch ein - doch die Partei klagt dagegen. Vor dem Verwaltungsgericht Köln bekommt sie in einem Eilverfahren recht. Doch das letzte Wort ist noch lange nicht gesprochen.