Fragewurm
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Neue Recherche der "Zeit" zum Fall eines Priesters aus der Diözese Essen, der nach sexuellen Vergehen an Minderjährigen 1980 in die Erzdiözese München geschickt wurde.
© REUTERS/MICHELE TANTUSSI 06.01.2022
Im Missbrauchsskandal der Kirche sind neue Details über das Handeln des früheren Papstes Benedikt XVI. während seiner Zeit als Münchner Erzbischof (1977-1982) und des heute amtierenden Erzbischofs Kardinals Reinhard Marx ans Licht gekommen. Nach Recherchen der Hamburger Wochenzeitung "Die Zeit" wird laut Kathpress insbesondere Joseph Ratzinger durch das Dekret eines Münchner Kirchengerichts unter Leitung des Kirchenrichters Lorenz Wolf aus dem Jahr 2016 belastet.
Im Zentrum der Vorwürfe steht der Umgang mit einem Priester aus der Diözese Essen, der nach sexuellen Vergehen an Minderjährigen 1980 in die Erzdiözese München geschickt wurde. Ratzinger, damals Münchner Erzbischof, habe von der Sachlage gewusst und der Aufnahme von Peter H., der in Bayern eine Therapie machen sollte, zugestimmt. Mehrere Bischöfe, so der Vorwurf, darunter auch Ratzinger, hätten "bewusst auf eine Sanktionierung der Straftat verzichtet". Die Bischöfe und ihre Generalvikare in München und Essen seien der "Verantwortung gegenüber den ihrer Hirtensorge anvertrauten Kindern und Jugendlichen nicht gerecht geworden", heißt es laut der Wochenzeitung in dem Dekret.
© REUTERS/MICHELE TANTUSSI 06.01.2022
Im Missbrauchsskandal der Kirche sind neue Details über das Handeln des früheren Papstes Benedikt XVI. während seiner Zeit als Münchner Erzbischof (1977-1982) und des heute amtierenden Erzbischofs Kardinals Reinhard Marx ans Licht gekommen. Nach Recherchen der Hamburger Wochenzeitung "Die Zeit" wird laut Kathpress insbesondere Joseph Ratzinger durch das Dekret eines Münchner Kirchengerichts unter Leitung des Kirchenrichters Lorenz Wolf aus dem Jahr 2016 belastet.
Im Zentrum der Vorwürfe steht der Umgang mit einem Priester aus der Diözese Essen, der nach sexuellen Vergehen an Minderjährigen 1980 in die Erzdiözese München geschickt wurde. Ratzinger, damals Münchner Erzbischof, habe von der Sachlage gewusst und der Aufnahme von Peter H., der in Bayern eine Therapie machen sollte, zugestimmt. Mehrere Bischöfe, so der Vorwurf, darunter auch Ratzinger, hätten "bewusst auf eine Sanktionierung der Straftat verzichtet". Die Bischöfe und ihre Generalvikare in München und Essen seien der "Verantwortung gegenüber den ihrer Hirtensorge anvertrauten Kindern und Jugendlichen nicht gerecht geworden", heißt es laut der Wochenzeitung in dem Dekret.