Hey... da steht, dass die "isolierte Darstellung" des Keltenkreuzes verboten ist. Mit dem ganzen Text, den ihr im Video hattet, kann das sicher nicht als isoliert gelten.Habe das Video leider löschen müssen!
Mir wurde jetzt doch der Boden zu heiß unter den Füßen!
Begründung: siehe hier>
http://www.jur-blog.de/multimediare...rafbarkeit-der-darstellung-des-keltenkreuzes/
Mach mal in den ganzen Foren ne Rundfrage nach einem Anwalt. Da wird euch schon einer mehr Auskunft geben können.
