WUSEL
Sehr aktives Mitglied
http://www.krone.at/Schlagzeilen/Le...dergarten_verlassen-Schlagzeilen-Story-330757
Gleichbehandlung ist ein Menschenrecht
Am 18. August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten.
Ziel des AGG ist, Benachteiligungen auf Grund der Rasse oder der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Dafür erhalten die vom Gesetz geschützten Personen einen Rechtsanspruch gegen Arbeitgeber und Privatleute, wenn sie von diesen im Sinne des AGG diskriminiert werden.
Glg W.
Gleichbehandlung ist ein Menschenrecht
Am 18. August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten.
Ziel des AGG ist, Benachteiligungen auf Grund der Rasse oder der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Dafür erhalten die vom Gesetz geschützten Personen einen Rechtsanspruch gegen Arbeitgeber und Privatleute, wenn sie von diesen im Sinne des AGG diskriminiert werden.
Glg W.