Patientenverfügung

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Tja, da hat die deutsche Politik, nach nur 6 Jahren Diskussion, zumindest teilweise den Freien Willen der Menschen entdeckt. Und die Patientenverfügung gesetzlich geregelt:

http://www.tagesschau.de/inland/patientenverfuegung136.html

Habt ihr vor, so ein Ding zu machen?

:)

crossfire


also ich hab eine patientenverfügung und son wisch der regelt wer für mich alles regeln darf falls ich dazu nicht in der lage bin.

und ne verfügung wer meine tochter aufziehen darf/soll falls ich versterben sollte.ich hab also alles geregelt hof ich zumindest.
 
Das Thema Patientenverfügung hatten wir vor kurzen erst im Unterricht (Altenpflege).
Eine Patientenverfügung sollte aber immer in Reichweite liegen oder es sollten zumindest im Falle eines Falles ein Angehöriger wissen wo sie ist. Denn wenn ein Notarzt zum Beispiel kommt und es liegt keine Patientenverfügung vor, hat er die Pflicht Wiederbelebungsversuche zu machen um den Patienten zu retten. Außerdem sollte man auch wissen, das eine Generalvollmacht eine Patientenverfügung aufheben kann.
Wenn man in einen Pflegeheim oder im Krankenhaus arbeitet, wird man wahrscheinlich sehr schnell eine Patientenverfügung machen Angesichts des Wahnsinns was man dort Tag für Tag erlebt.

Liebe Grüße, Nefertiri
 
bis der Notarzt eintrifft sind die Sanis allerdings verplichtet zu reanimieren und selbst wenn er einmal da ist hat er mehrere Punkte der Patientenverfügung zu checken ehe der die Reanimation abbrechen darf.
 
Ich finde es sollte jeder selbst entscheiden dürfen was er im Notfall möchte.
Ein Patientenverfügung sollte respecktiert werden und deshalb ist das gesetz endlich schon einen wichtigen schritt gegangen - es enthält aber leider noch zu viel lücken - wie so viele ander gesetzte auch . Ich selber kenne auch den wahnsinn in der Pflege den ich täglich erlebe.
Das schlimme ist unsere Medizin die das vergängliche Leben um jeden preis verlängern möchte - Die grenze wo schluss ist erkennen die wenigsten .
Es ist auch schwer eine grenze zu setzten - die Patientenverfügung ist schon mal ein richtiger weg um es zu präziesieren was man im notfall möchte.

Lg Thor78
 
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Wir haben dieses Thema gerade heute mit unserem Steuer- und Rechtsberater diskutiert. Ich war der Meinung, dass eine Generalvollmacht auch die Patientenverfügung mit einschließt. Irrtum!
Eine Patientenverfügung muss zusätzlich ausgefüllt werden.
Wollte das schon lange machen, aber habe es immer vor mich her geschoben.
Heute habe ich endlich beide Verfügungen in Auftrag gegeben.

lg Seifenblase
 
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