Das Thema Patientenverfügung hatten wir vor kurzen erst im Unterricht (Altenpflege).
Eine Patientenverfügung sollte aber immer in Reichweite liegen oder es sollten zumindest im Falle eines Falles ein Angehöriger wissen wo sie ist. Denn wenn ein Notarzt zum Beispiel kommt und es liegt keine Patientenverfügung vor, hat er die Pflicht Wiederbelebungsversuche zu machen um den Patienten zu retten. Außerdem sollte man auch wissen, das eine Generalvollmacht eine Patientenverfügung aufheben kann.
Wenn man in einen Pflegeheim oder im Krankenhaus arbeitet, wird man wahrscheinlich sehr schnell eine Patientenverfügung machen Angesichts des Wahnsinns was man dort Tag für Tag erlebt.
Liebe Grüße, Nefertiri