Amant
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Jetzt nimmt es wirklich absurde Formen an.
"Vokabular aus dem Nazi-Jargon
Der zu den Hauptrednern der Kundgebung zählende Pirincci hatte in seiner Rede einen angeblichen Vorfall in Hessen geschildert, wo ein CDU-Politiker einem Kritiker einer Flüchtlingseinrichtung gesagt haben soll, er könne Deutschland jederzeit verlassen.
Pirincci sagte, offenbar habe die Politik die Angst und den Respekt vor dem eigenen Volk so restlos abgelegt, dass ihm schulterzuckend die Ausreise empfohlen werden könne, wenn es nicht pariere. Danach sagte er den Satz: "Es gäbe natürlich andere Alternativen. Aber die KZs sind ja leider derzeit außer Betrieb."
"Drei Monate bis fünf Jahre
Nach Auffassung des Strafrechtlers Helmut Pollähne vom Republikanischen Anwälteverein könnte Pirincci damit den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt haben. Volksverhetzung wird mit Haft von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Die Staatsanwaltschaft muss bei Verdacht auf Volksverhetzung ein Ermittlungsverfahren einleiten, eine Strafanzeige ist dazu nicht nötig."
Pirincci, Nazi-Rede am 19.10.2015
Mittlerweile sind die Kommentarmöglichkeiten unter Artikeln dieser Art auf vielen Kanälen abgeschafft, weil die Reaktionen wohl unglaublich "vielfältig" sind und man sich dem in den Redaktionen schlicht nicht mehr aussetzen möchte.
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Der Dolch unter der Richterrobe
In diesem Zusammenhang sah ich kürzlich eine Foto- und zeitgeschichtliche Dokumentationsausstellung, wo u.a. eine Statistik aufgeführt war, die besagte, dass 1962 durch die sog. "Huckepack-Klausel" 77% der Justizjuristen wieder in Amt und Würden eingestellt waren!
"Die zunächst noch strengen Vorschriften über die Wiedereinsetzung von Justizjuristen wurden bereits im Oktober 1945 durch eine 50-Prozent-Regelung – die sogenannte Huckepack-Klausel – abgeschwächt, derzufolge mit jedem unbelasteten Juristen ein Richter, der durch Mitgliedschaft in der NSDAP oder einer ihrer Nebenorganisationen formal belastet war, wieder eingestellt werden konnte.[15] Da auch unter Verwendung reaktivierter, bereits vor 1933 pensionierter Richter und mit der Beschäftigung von Rechtsanwälten als Teilzeitrichter die eklatanten Personalprobleme der Justiz nicht zu lösen waren, wertete die britische Militärregierung zunächst jene Juristen, die nach 1937 der Partei beigetreten waren, ebenso wie die Wehrmachtsrichter als unbelastet. Im Juni 1946 ließ sie schließlich die Beschränkungen fallen – nun konnten alle Juristen verwendet werden, sofern sie das Entnazifizierungsverfahren durchlaufen hatten."
Der Dolch unter der Richterrobe, Zeitgeschichte online
Man kann nur erahnen, was da möglicherweise noch unter der Oberfläche brodelt.
"Vokabular aus dem Nazi-Jargon
Der zu den Hauptrednern der Kundgebung zählende Pirincci hatte in seiner Rede einen angeblichen Vorfall in Hessen geschildert, wo ein CDU-Politiker einem Kritiker einer Flüchtlingseinrichtung gesagt haben soll, er könne Deutschland jederzeit verlassen.
Pirincci sagte, offenbar habe die Politik die Angst und den Respekt vor dem eigenen Volk so restlos abgelegt, dass ihm schulterzuckend die Ausreise empfohlen werden könne, wenn es nicht pariere. Danach sagte er den Satz: "Es gäbe natürlich andere Alternativen. Aber die KZs sind ja leider derzeit außer Betrieb."
"Drei Monate bis fünf Jahre
Nach Auffassung des Strafrechtlers Helmut Pollähne vom Republikanischen Anwälteverein könnte Pirincci damit den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt haben. Volksverhetzung wird mit Haft von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Die Staatsanwaltschaft muss bei Verdacht auf Volksverhetzung ein Ermittlungsverfahren einleiten, eine Strafanzeige ist dazu nicht nötig."
Pirincci, Nazi-Rede am 19.10.2015
Mittlerweile sind die Kommentarmöglichkeiten unter Artikeln dieser Art auf vielen Kanälen abgeschafft, weil die Reaktionen wohl unglaublich "vielfältig" sind und man sich dem in den Redaktionen schlicht nicht mehr aussetzen möchte.
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Der Dolch unter der Richterrobe
In diesem Zusammenhang sah ich kürzlich eine Foto- und zeitgeschichtliche Dokumentationsausstellung, wo u.a. eine Statistik aufgeführt war, die besagte, dass 1962 durch die sog. "Huckepack-Klausel" 77% der Justizjuristen wieder in Amt und Würden eingestellt waren!
"Die zunächst noch strengen Vorschriften über die Wiedereinsetzung von Justizjuristen wurden bereits im Oktober 1945 durch eine 50-Prozent-Regelung – die sogenannte Huckepack-Klausel – abgeschwächt, derzufolge mit jedem unbelasteten Juristen ein Richter, der durch Mitgliedschaft in der NSDAP oder einer ihrer Nebenorganisationen formal belastet war, wieder eingestellt werden konnte.[15] Da auch unter Verwendung reaktivierter, bereits vor 1933 pensionierter Richter und mit der Beschäftigung von Rechtsanwälten als Teilzeitrichter die eklatanten Personalprobleme der Justiz nicht zu lösen waren, wertete die britische Militärregierung zunächst jene Juristen, die nach 1937 der Partei beigetreten waren, ebenso wie die Wehrmachtsrichter als unbelastet. Im Juni 1946 ließ sie schließlich die Beschränkungen fallen – nun konnten alle Juristen verwendet werden, sofern sie das Entnazifizierungsverfahren durchlaufen hatten."
Der Dolch unter der Richterrobe, Zeitgeschichte online
Man kann nur erahnen, was da möglicherweise noch unter der Oberfläche brodelt.
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