SYS41952
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Tatsächlich mal eine gute Entscheidung.
Kinder haben in Rheinland-Pfalz keinen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz, wenn sie keine Immunität gegen die Masern haben. Dem Rechtsanspruch auf einen Platz stehe ohne einen Masernschutz ein gesetzliches Betreuungsverbot entgegen, teilte das Verwaltungsgericht Mainz nun mit .
Die Kinder der Antragsteller sind nicht gegen Masern geimpft und auch nicht anderweitig dagegen immun. Im November 2023 wurden sie mit einem ärztlichen Attest über eine vorläufige Impfunfähigkeit in eine Kita aufgenommen. Nach Fristablauf des Attestes legten die Eltern eine weitere befristete Bescheinigung vor. Doch diese eingereichten Atteste waren nach Ansicht des Gerichts keine qualifizierten Zeugnisse. (Az.: 1 L 98/24.MZ)
Kinder ohne Masernimpfung haben in Rheinland-Pfalz keinen Rechtsanspruch auf Kitaplatz
Ihre Kinder sind nicht gegen Masern geimpft und trotzdem wollten Eltern in Rheinland-Pfalz, dass ihr Nachwuchs von einer Kita betreut wird. Das Verwaltungsgericht hat jetzt den Antrag der Familie abgelehnt.
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