ich weiss nicht mehr weiter

B

Burgfee

Guest
hallo,ich habe ein problem undes ist etwas kompliziert.ich war dieses Jahr einige male länger krankgeschrieben wegen körperliche beschwerden.die krankenkasse hat krankengeld gezahlt,aber da es ein paarmal die selbe krankheit war,wurde ich ans arbeitsamt verwiesen.Nun kann ich meine arbeit in dem betrieb nicht mehr ausüben wegen meiner gesundheit.also ging ich zum vorgesetzten und bat um einen auflösungsvertrag.er willigte ein.Ichw ar fünfzehn jahre in dem betrieb angestellt.nun teilte mir eine kollegin mit dass mir abfindung zusteht.und nun habe ich vor einen anwalt zu fragen,jedoch habe ich keinen rechtsschutz.ich habe meinen resturlaub im august genommen mein vorgesetzter will den vertrag bis ende des monats fertig machen.er meint ich bekomme keine abfindung.ich weiss nicht weiter.soll ich auf abfindung verzichten,muss ich zum arbeitsamt?die zeit drängt,denn ich habe existenzängste und bin fix und fertig.könnt ihr mir irgendwie helfen???:confused:
 
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Also dann:

Keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Das Arbeitsamt wird dir das als eigen Kündigung auslegen. Und dich mit einer Sperrfrist belegen.
Lass dir kündigen. Mit der Begründung, dass du diese Art Arbeit nicht mehr kannst.
Für eine Abfindung sehe ich ziemlich dunkelschwarz. Schließlich liegt es nicht an deiner Firma, dass du gehen willst.
Sobald du die Kündigung in der Hand hast, musst du zum Arbeitsamt.
Falls du noch krank geschrieben bist, lege die Krankmeldung vor.
Den Rest erklären sie dir dann auf dem Amt.

:)

crossfire

 
hallo,ich habe ein problem undes ist etwas kompliziert.ich war dieses Jahr einige male länger krankgeschrieben wegen körperliche beschwerden.die krankenkasse hat krankengeld gezahlt,aber da es ein paarmal die selbe krankheit war,wurde ich ans arbeitsamt verwiesen.Nun kann ich meine arbeit in dem betrieb nicht mehr ausüben wegen meiner gesundheit.also ging ich zum vorgesetzten und bat um einen auflösungsvertrag.er willigte ein.Ichw ar fünfzehn jahre in dem betrieb angestellt.nun teilte mir eine kollegin mit dass mir abfindung zusteht.und nun habe ich vor einen anwalt zu fragen,jedoch habe ich keinen rechtsschutz.ich habe meinen resturlaub im august genommen mein vorgesetzter will den vertrag bis ende des monats fertig machen.er meint ich bekomme keine abfindung.ich weiss nicht weiter.soll ich auf abfindung verzichten,muss ich zum arbeitsamt?die zeit drängt,denn ich habe existenzängste und bin fix und fertig.könnt ihr mir irgendwie helfen???:confused:

burgfee,

ich rate dir dringend, nicht hier herumzschreiben, sondern direkt einen rechtsanwalt zu konsultieren, und zwar einen, der auf arbitsrecht spzialisiert ist!

shimon a.
 
also ging ich zum vorgesetzten und bat um einen auflösungsvertrag.er willigte ein.Ichw ar fünfzehn jahre in dem betrieb angestellt.nun teilte mir eine kollegin mit dass mir abfindung zusteht.und nun habe ich vor einen anwalt zu fragen,jedoch habe ich keinen rechtsschutz.
DU hast um den Auflösungsvertrag gebeten!! Falls dieser bereits unterschrieben ist, brauchst du dir keinen Kopf mehr um eine Abfindung o. ä. zu machen - das steht dir nicht zu, wenn du selbst um Auflösung des Arbeitsverhältnisses bittest.

Wäre eigentlich auch ein Hammer, findest du nicht? Da gehst du zu deinem AG, bittest ihn das Arbeitsverhältnis aufzulösen, und wenn er das dann macht, soll er auch noch dafür zahlen.
Aber bei einem Auflösungsvertrag (ist ja im gegenseitigen Einverständnis) wird es eh keine Abfindung geben, egal, wer ihn anregt.

Also, wenn es noch möglich ist, schön abwarten bis er dich entlässt, dann kommt evtl. die Abfindung, falls er dir keinen anderen Arbeitsplatz anbietet, den du mit deiner gesundheitlichen Konstitition ausfüllen kannst.

R.
 
DU hast um den Auflösungsvertrag gebeten!! Falls dieser bereits unterschrieben ist, brauchst du dir keinen Kopf mehr um eine Abfindung o. ä. zu machen - das steht dir nicht zu, wenn du selbst um Auflösung des Arbeitsverhältnisses bittest.

Wäre eigentlich auch ein Hammer, findest du nicht? Da gehst du zu deinem AG, bittest ihn das Arbeitsverhältnis aufzulösen, und wenn er das dann macht, soll er auch noch dafür zahlen.
Aber bei einem Auflösungsvertrag (ist ja im gegenseitigen Einverständnis) wird es eh keine Abfindung geben, egal, wer ihn anregt.

Also, wenn es noch möglich ist, schön abwarten bis er dich entlässt, dann kommt evtl. die Abfindung, falls er dir keinen anderen Arbeitsplatz anbietet, den du mit deiner gesundheitlichen Konstitition ausfüllen kannst.

R.
das kann aber nicht stimmen weil es haben schon einige Leute bei uns auflösunvsverträge gemacht und die haben eine fette abfindung bekommen(waren beim anwalt)
 
Hallo Burgfee,

bevor jemand wegen Krankheit selber einen Auflösungsvertrag anbietet, erkundigt man/frau sich doch schon vor dem Gespräch - gerade wenn 15 Jahre Betriebszugehörigkeit bestehen.

Ich kann es leider nicht begreifen, sorry

Wahrscheinlich hast du deinem Arbeitgeber einen sehr grossen Gefallen getan :rolleyes: Loyal ist das....sehr loyal

Viel Glück, dass du doch noch etwas bewirken kannst.

IbkE
 
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das kann aber nicht stimmen weil es haben schon einige Leute bei uns auflösunvsverträge gemacht und die haben eine fette abfindung bekommen(waren beim anwalt)
Haben in diesen Fällen die Arbeitnehmer um Auflösung der Verträge gebeten, oder der Arbeitgeber? Da muss man schon differenzieren.
Ich wünsch' dir viel Glück!

R.
 
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