Das Konzept der gewaltsamen Gewaltlosigkeit.
Gewaltsame Gewaltlosigkeit bedeutet, dass durch einen Akt der Gewalt (bzw. der Gewaltsamkeit) Gewaltlosigkeit erzeugt wird. Ein Beispiel: Eine Person wird von einem Fremden mit einem Messer bedroht- durch den Akt der Entwaffnung (Gewaltsamkeit) wird Gewaltlosigkeit (Friede) erzeugt. Ein weiteres Beispiel: Wenn im Menschen die Neigung zum Alkoholismus vorhanden ist, kann durch einen Entzug (Gewaltsamkeit) der Mensch sich zum Aufgeben des Alkoholismus (=Gewaltlosigkeit) zwingen. Das Konzept der gG kann also auch auf uns selbst angewendet werden, denn in uns herrschen auch Gewalttendenzen in subtiler Form, wenn man sich z.B. aus Angst gegenüber einer Sache zu einer bestimmten Handlung zwingt, so kann z.B. durch ein alleiniges Selbst-Beobachten (Gewaltsamkeit) das Verhalten erkannt und überwunden werden, mündend in Gewaltlosigkeit. Auch wären Staaten zu einer gG verpflichtet, nämlich in der Form, dass Kriege, Gewaltakte, usw. nur geschehen dürfen um Gewaltlosigkeit zu erzwingen, stattdessen werden jedoch diese meist aus ideologischer, politischer, religiöser oder sonstigen Motiven geführt, und so sie also nicht in einer Gewaltlosigkeit münden, sondern im Gegenteil, denn Aggression erzeugt Aggression. Weiterhin kann das Erreichen der Gewaltlosigkeit, also eines neutral ausgeglichenen Zustandes, (wie im Zustand der Entwaffnung, des Entzuges, oder der Selbsterkenntnis) auch als Akt ''logischer Gewalt'' bezeichnet werden, weil folgerichtig erkannt wird, dass durch ein ziel -oder zweckbestimmtes Handeln ein bestimmtes Resultat in Erscheinung tritt, das als logisch, folgerichtig, konsequent, pflichterfüllend usw. erkannt wird und daher als zwingender Faktor erachtet werden muss, der sich aus der Gewaltsamkeit ergibt. ''Unlogische Gewalt'' entspricht also ideologisch-, religiös-, politisch-motivierten Kriegen und wird auch so zu einem unkontrollierbaren Ergebnis führen, weil es in sich selbst ''unlogisch'' ist, im Gegensatz zur gG, bzw. ''logischen Gewalt'', die zu einem folgerichtigen also konsequenten und vorhersehbaren Ergebnis führt durch die selbstbestimmte zwangsläufige Erfüllung einer Handlung oder Tat, in dem Falle die zweckgerichtete Gewaltsamkeit, die zur Gewaltlosigkeit führt.
Gewaltsame Gewaltlosigkeit bedeutet, dass durch einen Akt der Gewalt (bzw. der Gewaltsamkeit) Gewaltlosigkeit erzeugt wird. Ein Beispiel: Eine Person wird von einem Fremden mit einem Messer bedroht- durch den Akt der Entwaffnung (Gewaltsamkeit) wird Gewaltlosigkeit (Friede) erzeugt. Ein weiteres Beispiel: Wenn im Menschen die Neigung zum Alkoholismus vorhanden ist, kann durch einen Entzug (Gewaltsamkeit) der Mensch sich zum Aufgeben des Alkoholismus (=Gewaltlosigkeit) zwingen. Das Konzept der gG kann also auch auf uns selbst angewendet werden, denn in uns herrschen auch Gewalttendenzen in subtiler Form, wenn man sich z.B. aus Angst gegenüber einer Sache zu einer bestimmten Handlung zwingt, so kann z.B. durch ein alleiniges Selbst-Beobachten (Gewaltsamkeit) das Verhalten erkannt und überwunden werden, mündend in Gewaltlosigkeit. Auch wären Staaten zu einer gG verpflichtet, nämlich in der Form, dass Kriege, Gewaltakte, usw. nur geschehen dürfen um Gewaltlosigkeit zu erzwingen, stattdessen werden jedoch diese meist aus ideologischer, politischer, religiöser oder sonstigen Motiven geführt, und so sie also nicht in einer Gewaltlosigkeit münden, sondern im Gegenteil, denn Aggression erzeugt Aggression. Weiterhin kann das Erreichen der Gewaltlosigkeit, also eines neutral ausgeglichenen Zustandes, (wie im Zustand der Entwaffnung, des Entzuges, oder der Selbsterkenntnis) auch als Akt ''logischer Gewalt'' bezeichnet werden, weil folgerichtig erkannt wird, dass durch ein ziel -oder zweckbestimmtes Handeln ein bestimmtes Resultat in Erscheinung tritt, das als logisch, folgerichtig, konsequent, pflichterfüllend usw. erkannt wird und daher als zwingender Faktor erachtet werden muss, der sich aus der Gewaltsamkeit ergibt. ''Unlogische Gewalt'' entspricht also ideologisch-, religiös-, politisch-motivierten Kriegen und wird auch so zu einem unkontrollierbaren Ergebnis führen, weil es in sich selbst ''unlogisch'' ist, im Gegensatz zur gG, bzw. ''logischen Gewalt'', die zu einem folgerichtigen also konsequenten und vorhersehbaren Ergebnis führt durch die selbstbestimmte zwangsläufige Erfüllung einer Handlung oder Tat, in dem Falle die zweckgerichtete Gewaltsamkeit, die zur Gewaltlosigkeit führt.