Hallo Ihr LIeben.
Ich habe da mal eine Frage und bin sehr gespannt auf Eure ANtworten:
Und zwar ist es möglich bzw. LEGAL in Deutschland Bachblüten, also Stockbottles mit einem Freiberufler und Einzelhandelsgewerbeschein zu vertreiben?
Ich habe schon sehr viele gefragt und die auf dem Amt konnten sich nicht richtig entschieden, ob oder ob net.
Danke für Eure Antworten,
Shakina
Hi du, wie gehts dir denn?
Also, ich hab auch schon davon gehört, dass ich Bachblüten nicht verkaufen darf und erst recht nicht die Mittel mischen und dann verkaufen darf. Das dürfen wohl tatsächlich nur Heilpraktiker, Ärzte, Apotheker...
Die Grundlage für diese Bestimmung kenn ich nicht, wäre vielleicht mal interessant zu recherchieren, welche Vorschriften genau damit gemeint sind.
ABER: EMPFEHLEN darf ich! Wenn der Klient dann in die Apotheke geht und sich die Tropfen mischen lässt, wie ER es selbst WILL, fragt KEIN Apotheker danach, WARUM er das so will und WER das so empfohlen hat! Es ist jedem seine eigene Entscheidung, was er mit EMPFEHLUNGEN macht!
Meine Unsicherheit ist auch (noch) die, wenn ich als Empfehler den Klienten darauf hinweise, dass ich das Mischen und das Besorgen für ihn übernehmen kann, wenn ER das will, dann ist das für mich logisch, dass das in Ordnung ist. Aber wie die liebe Bürokratie das sieht, weiß ich nicht!
Wenn ich Bachblüten vertreibe - auch als fertige Mischung - würde ich mir auf jeden Fall etwas von dem Klienten unterschreiben lassen, dass es nicht meine Verordnung, sondern nur Empfehlung war und ER freiwillig dieser Empfehlung gefolgt ist. Ob das allerdings im STreitfalle vor Gericht Bestand hätte, weiß ich auch nicht...
Vielleicht sollte ich doch mal im Netz recherchieren...
Meld dich mal!
LG
Esofrau