Bachblütenvertrieb

Shakina

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28. Mai 2006
Beiträge
329
Ort
Ludwigshafen, Deutschland
Hallo Ihr LIeben.
Ich habe da mal eine Frage und bin sehr gespannt auf Eure ANtworten:

Und zwar ist es möglich bzw. LEGAL in Deutschland Bachblüten, also Stockbottles mit einem Freiberufler und Einzelhandelsgewerbeschein zu vertreiben?

Ich habe schon sehr viele gefragt und die auf dem Amt konnten sich nicht richtig entschieden, ob oder ob net.

Danke für Eure Antworten,
Shakina
 
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Hallo Ihr LIeben.
Ich habe da mal eine Frage und bin sehr gespannt auf Eure ANtworten:

Und zwar ist es möglich bzw. LEGAL in Deutschland Bachblüten, also Stockbottles mit einem Freiberufler und Einzelhandelsgewerbeschein zu vertreiben?

Ich habe schon sehr viele gefragt und die auf dem Amt konnten sich nicht richtig entschieden, ob oder ob net.

Danke für Eure Antworten,
Shakina

Hallo Shakina,

einen ähnlichen Fall beacker ich gerade, es heilt und hilft nicht (offiziell), kann Literweise getrunken werden, total Unfug in viellerlei Köpfen, darf aber nur in Apotheken abgegeben werden.

Die Bachblüten dürfen demnach zwar beraten werden, aber das Mischen (Diagnose) der Droge (offiziell:obwohl das ja nur Blütenwasser, totale Einbildung, keine Heilwirkung etc... hat) obliegt dem Apotheker/Heilpraktiker/Arzt (könnte ja schädlich sein, der falsche Mix OBWOHL offiziell ja nicht enthalten ist, was schaden kann, weil das ganze Set kann jeder käuflich erwerben, und wenn es ihm Spaß machen würde sogar auf einen Habs austrinken, DENN es gibt ja keinen Warnhinweis auf der Packung (der ja auch nicht nötig ist, weil s.o.)
Sich durch die Ernährungsgesetze, Lebensmittel, Nahrungsergänzung, Novel Food und den mit den EU Verordnungen verwobenen deutschen Förderalismus zu befassen, ich weiß ja nicht....


Ich finde das ganze langsam eine juristischen Witz mit nachempfundener bodenloser Traurigkeit weil er Lobbyarbeit so plastisch aufweist - den ich, tut mir leid, doch etwas sarkastisch wiedergebe. :nudelwalk

Der reine Vertrieb des Sets, erfrage das bei der Vertriebsgesellschaft, weil du MISCHST die Droge dann nicht.

Viele liebe Grüße :)
Sol
 
hallo ihr alle, soviel ich weiß, hat man mir gesagt, das erstellen von diagnosen und dazu gehören auch bachblüten, schüsslersalze, fällt unter das heilpraktikergesetz, also verboten. ich dürfte also nicht emfehlen.
das gleiche steht für das wort behandlung. also ohne heilpraktiker, medizinischer ausbildung, kein anwenden von, bach. schüssler. behandlung, therapie,:nudelwalk blöt aber es ist so :nono:
 
Bachblüten sind apothekenpflichtig! Ein freiberuflicher Vertrieb dürfte demnach eigentlich nicht erlaubt sein.


"Beraten" und "empfehlen" darf man eh nur als Arzt oder HP!
 
Hallo Ihr LIeben.
Ich habe da mal eine Frage und bin sehr gespannt auf Eure ANtworten:

Und zwar ist es möglich bzw. LEGAL in Deutschland Bachblüten, also Stockbottles mit einem Freiberufler und Einzelhandelsgewerbeschein zu vertreiben?

Ich habe schon sehr viele gefragt und die auf dem Amt konnten sich nicht richtig entschieden, ob oder ob net.

Danke für Eure Antworten,
Shakina

Hi du, wie gehts dir denn? :liebe1:

Also, ich hab auch schon davon gehört, dass ich Bachblüten nicht verkaufen darf und erst recht nicht die Mittel mischen und dann verkaufen darf. Das dürfen wohl tatsächlich nur Heilpraktiker, Ärzte, Apotheker...
Die Grundlage für diese Bestimmung kenn ich nicht, wäre vielleicht mal interessant zu recherchieren, welche Vorschriften genau damit gemeint sind.

ABER: EMPFEHLEN darf ich! Wenn der Klient dann in die Apotheke geht und sich die Tropfen mischen lässt, wie ER es selbst WILL, fragt KEIN Apotheker danach, WARUM er das so will und WER das so empfohlen hat! Es ist jedem seine eigene Entscheidung, was er mit EMPFEHLUNGEN macht!

Meine Unsicherheit ist auch (noch) die, wenn ich als Empfehler den Klienten darauf hinweise, dass ich das Mischen und das Besorgen für ihn übernehmen kann, wenn ER das will, dann ist das für mich logisch, dass das in Ordnung ist. Aber wie die liebe Bürokratie das sieht, weiß ich nicht!
Wenn ich Bachblüten vertreibe - auch als fertige Mischung - würde ich mir auf jeden Fall etwas von dem Klienten unterschreiben lassen, dass es nicht meine Verordnung, sondern nur Empfehlung war und ER freiwillig dieser Empfehlung gefolgt ist. Ob das allerdings im STreitfalle vor Gericht Bestand hätte, weiß ich auch nicht...

Vielleicht sollte ich doch mal im Netz recherchieren...

Meld dich mal!

LG
Esofrau :)
 
hallo, wenn neinst du denn, mit meld dich mal. ich kann dir sagen, und ich habe mich gründlich, auch beim dachverband für geistiges heilen, heilpraktiker gesetz usw. erkundigt. es ist noch micht einmal erlaubt, einem kunden ein produkt zu empfehlen, geschweige dem zu verkaufen. sei vorsichtig. lg:weihna1
 
hallo, wenn neinst du denn, mit meld dich mal. ich kann dir sagen, und ich habe mich gründlich, auch beim dachverband für geistiges heilen, heilpraktiker gesetz usw. erkundigt. es ist noch micht einmal erlaubt, einem kunden ein produkt zu empfehlen, geschweige dem zu verkaufen. sei vorsichtig. lg:weihna1

Hi zadorra

:weihna1 ich meinte Shakina - mit "meld dich mal" - hätt ich wohl dazuschreiben sollen :weihna1

Kennst du genaue Gesetzesbezeichnungen, wo drinsteht, dass man das NICHT darf oder allen anderen, außer denen, die es dürfen, VERBOTEN wird?
Ich glaub, das ganze ist ziemlich zweischneidig... einerseits haben Bachblüten keine nachweisbare Heilwirkung - andererseits dürfen nur die Heiler solche Blüten empfehlen...? Aber so ist sie - die Bürokratie :clown:

Schönen Tag :) und danke für deinen Hinweis - ich hab oben auch nur die Theorie beschrieben - die Praxis werde ich mich schon noch überlegen, wie ich das handhabe:)

LG
Esofrau
 
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