Auto - Steinschlag - Versicherung?

JoyeuX

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Ich weiß die Frage passt hier in das Esoterikforum nicht sooo ganz hinein, aber vielleicht kann mir wer helfen?

Also, ich bin Samstag außerhalb Wiens mit dem Auto gefahren, als mich kurz vor der nächkommenden Ortschaft ein Auto mit überhöhter Geschwindigkeit überholt hat, und dabei ist ein Kiesel auf meine Autoscheibe geflogen. Nun hab ich einen kleinen Steinschlag drinnen.
Das würd mich nicht so sehr stören, hab allerdings Angst dass sich ein Sprung bildet,...
Die Frage ist nun, bringts mir was, das der Versicherung zu melden? Hatte ne Freundin im Auto, die das bezeugen kann, aber reicht das, und geht das durch?

Das Auto ist auch noch in der Ortschaft zu schnell gefahren, an die 80km/h (erlaubt waren 60) hat dann verlangsamen müssen weil vor ihr ein anderes Auto war, und bei der Gelegenheit hab ich mir das Kennzeichen aufgeschrieben...

Was würdet ihr tun??


LG
 
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In Deutschland würde die Teilkasko für den Schaden aufkommen, unabhängig wie Er entsanden ist.
Wie es in Österreich mit Glasschäden am Auto aussieht weiß ich allerdings nicht so genau.
Ansonsten kannst Du natürlich versuchen die gegnerische Haftpflicht in Anspruch zu nehmen, was ich allerdings als recht erfolglos ansehen würde.

Liebe Grüße
Galahad
 
Also, ein bisserl hab ich mich ja schon erkundigt.

Bei uns ists so:

Die (gegnerische) Versicherung haftet grundsätzlich nicht, da sowas immer passieren kann, aber eben da gibt es Ausnahmen...

zB wenn ein Auto unvorsichtig und zu schnell an einer Baustelle wo Kies, Streu usw liegt vorbeifährt, ... usw

oder:

...es ist Winter, und der Lenker fährt mit überhöhter Geschwindigkeit, denn er sollte damit rechnen dass im Winter Kies und Eissplitter herumliegen, die so gegen andere Verkehrsteilnehmer geschleudert werden können.

Genau das ist in meinem Fall ja passiert.
Mich würde aber interessieren ob es in der Praxis auch so aussieht wie in der Theorie, und man in so einem Fall durchkommt, (denn außer meine Freundin als Zeugin, kann ich der anderen Lenkerin ja nix beweisen) hat vielleicht jemand damit Erfahrung, oder von solchen Fällen schon gehört?

LG
 
Wo ein Versicherungsvertrag besteht, sollte auch ein persönlicher Versicherungsbetreuer zur Stelle sein, der eigentlich, wenn er ein guter Betreuer ist, auch immer erreichbar für deine Anliegen sein sollte. Hast du nicht eine Visitenkarte mit deinem Versicherungsbetreuer bekommen? Sollte das nicht der Fall sein, ist das schwierig, dann musst du die Versicherungspolizze selber genau lesen, was genau versichert ist.
Das ist von Gesellschaft und vom Vertrag sehr verschieden und kommt auch darauf an, wie alt der Vertrag ist,, deshalb kann meiner Ansicht nach keiner genau Auskunft geben.
Was ich machen würde? In mein Versicherungsbüro gehen und fragen, Leute wie sieht das in meinem Falle aus.


Omlett
 
Ich hab nur die Haftpflicht, demnach deckt meine Versicherung auch nicht...
Welche Versicherung die andere Lenkerin hat, weiß ich natürlich nicht, kann also auch nicht ihre Polizzen einsehen *fg*

Ja, also anscheinend hab ich dann auch keine gute Versicherung, denn mein "Betreuer" ist schon seit einigen Monaten beim Bundesheer,... und bei meinem letzten Anliegen (welches erst einige Wochen zurückliegt, mir ist jemand reingefahren) hat sich niemand wirklich zuständig gefühlt, und ich denke das wird diesmal nicht viel anders sein :-(
 
Die Qualität der Versicherung ist eine Sache, die Betreung eine andere Sache. Ein guter Betreuer darf nicht vergessen, dass er immerhin auch Provisionen bekommt, wo deine Versicherung läuft.

Ich kenne mich da ein wenig aus, allerdings ist es doch ein Esoterikforum, möchte mich bei diesem Thema daher nicht ins Detail verlieren und es nun so belassen.

liebe Grüsse
Ritter Omlett
 
Da ich vom Fach bin kann ich Dir sagen: die Haftpflicht Versicherung deckt das nicht.
Anders ist es zB bei Ladegut, das nicht genügend abgesichert wurde und sich von der Ladefläche löst

es gilt...was hochgewirbelt wird: nein
was runterfällt: ja

LG
 
@ Regina
Danke für den Beitrag.

Naja, ganz dumm bin ich noch nicht, also schon klar dass eine Haftpflichtversicherung sowas nicht deckt, glaube das weiß sowieso jeder Autolenker...
Wenn du meinen Beitrag durchgelesen hättest, hättest du aber gesehn dass ich nicht von meiner Versicherung sprach, sondern von der Versicherung der Lenkerin die mich überholt hat.
 
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ICH SPRACH VON DER GEGNERISCHEN VERSICHERUNG!
(habe als KFZ Schadenreferentin gearbeitet)
Die Haftpflicht deckt den Anspruch/Schaden des anderen, die Kasko den eigenen Anspruch/Schaden
DEINE Versicherung deckt es nur, wenn Du eine Kasko hättest (hast Du aber nicht, wie Du schreibst)
SEINE Haftpflichtversicherung deckt es nicht, durch die Art des Geschehens (das wollte ich Dir aus meiner Erfahrung mitteilen, da Du dannach fragtest)
 
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