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Dann stellt Gauweiler den Zusammenhang zum Euro-Schutzgesetz her. Noch während Köhler am Freitag den 21. Mai auf dem Rückweg vom Truppenbesuch in Afghanistan gewesen sei, hätten Agenturen bereits vermeldet, dass das Gesetz bereits am Samstag den 22. Mai unterschrieben werde. Ebenfalls am Freitag und noch vor seiner Rückkehr und vor Beginn der Prüfung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten selbst habe die Presseabteilung des Bundespräsidialamtes "versehentlich" eine bereits fertiggestellte Pressemitteilung verschickt, wonach der Bundespräsident das Gesetz ausgefertigt und den Verkündungsauftrag erteilt habe. Am Samtag sei Köhler dann ins Amt geeilt, um das Gesetz zu unterschreiben und den Auftrag zur Verkündung im Bundesgesetzblatt zu erteilen. Entgegen dem üblichen Ablauf sei es nicht am nächsten Werktag, sondern bereits am gleichen Samstag veröffentlicht worden.
Gauweiler will von Köhler wissen, ob dieser keine Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit dieser Prozedur gehabt habe. Die Klage Gauweilers gegen das Gesetz hätte zu diesem Zeitpunkt schon beim Bundesverfassungsgericht vorgelegen. Es würden doch auch gerade die Kriterien jenes Stabilitätspakts verletzt, an deren Ausarbeitung Köhler maßgeblich beteiligt war. Gauweiler fragt, ob Köhler in seinem Amt als Hüter der Verfassung zwischen Freitagnacht und Samstagmorgen wirklich Gelegenheit gehabt habe, die Gesetze wie vom Grundgesetz vorgesehen zu prüfen. Er fragt weiter, ob es zutreffe, dass erwogen wurde, die Gesetzesurkunde zum Flughafen zu bringen, um Köhler gleich dort unterschreiben zu lassen.
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http://ef-magazin.de/2010/06/22/225...-brief-gauweiler-will-aufklaerung-von-koehler