Am Boden zerstört wegen Kündigung der Wohnung

Sie zahlen z.B. nicht alles, wenn eine angemietete Wohnung als unangemessen gilt und man aus dem Regelsatz selbst zuzahlt, weil man dennoch eingezogen ist.
Auch zahlt das Amt nicht, wenn man einen Mietvertrag unterschreibt, bevor der nicht unterschriebene Vertrag oder das Wohnungsangebot abgesegnet wurde.
Das stimmt! Aber das heisst auch das man auf die Dauer diese Wohnung eh nicht bezahlen kann. Um Gottes Willen man muss selbstverständlich alles mit dem Amt besprechen. Sonst zahlt man dafür wie in diesen Fall nur später.
 
Werbung:
Zurück
Oben