Abgeltungssteuer bei vorzeitiger Kündigung von Lebensversicherung?

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wadira

Guest
Hallo zusammen

ich hoffe, es gibt einige unter Euch, die sich vielleicht damit auskennen
und zwar:

ich möchte meine kapitalbildende Rentenversicherung kündigen oder verkaufen, ich habe seit 13 Jahren eingezahlt und hätte noch 24 Jahre vor mir ...
einem Aufkäufer habe ich schon alle meine Unterlagen zugeschickt, der dann aber plötzlich keine Möglichkeit mehr sieht, einen Käufer zu finden und mir bloß noch eine Beleihung anbietet, ich habe jetzt noch einige andere Aufkäufer angeschrieben, rechne aber auch mit ihren Absagen, wahrscheinlich ist die Restlaufzeit zu lang ...

nun habe ich auf Teufel komm raus gegoogelt wegen Steuern und verschiedene Aussagen gefunden, die meisten Seiten schreiben nur etwas von den mindestens 12 Jahre Laufzeit, eine schreibt, daß 2 Kritereien für eine Steuerbefreiung erfüllt sein müssen: mind. 12 Jahre & mind. 60 Jahre alt

was sagt Ihr dazu?
welche Steuer ist fällig bei Verkauf?
und welche Steuer ist fällig bei Kündigung?
ist es ratsam, den Verkauf bzw. die Kündigung der Versicherung in ein Jahr zu legen, in dem ich keine oder kaum noch Einkünfte habe?

vielen Dank schon mal, ich freue mich über mögliche Tips von Euch
 
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Von einer vorzeitigen Kündiegung sollte man Abstand nehmen.

Wenn Dun die Versicherung verkaufen willst weil Du dir die Beiträge eventuell nicht mehr leisten kannst, solltest Du Sie beitragsfrei stellen.
 
deine lv ist steuerfrei.
du kannst kündigen, ohne irgendwelche steuern zahlen zu müssen.

die bedingungen: 12 jahre laufzeit, mind. 5 jahre beitragszahlung hast du erfüllt.

laufzeit bis zum 60ten lebensjahr ist nur relevant bei versicherungen nach neuen bedingungen, also bei versicherungsabschluss nach 2004.
 
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