Eine Muslimin tanzt aus der Reihe 1
Eine Muslimin tanzt aus der Reihe 2
Eine Muslimin tanzt aus der Reihe 3
Eine Muslimin tanzt aus der Reihe 4
Eine Muslimin tanzt aus der Reihe 5
Eine Muslimin tanzt aus der Reihe 2
Eine Muslimin tanzt aus der Reihe 3
Eine Muslimin tanzt aus der Reihe 4
Eine Muslimin tanzt aus der Reihe 5
Emel Abidin-Algan wurde als Tochter eines prominenten konservativen Muslims geboren, der die deutsche Sektion der radikalislamischen türkischen Gemeinschaft Milli Görüş, einer vom Verfassungsschutz beobachteten islamischen Organisation, gründete. Bedingt durch das familiär-religiöse Umfeld entwickelte sie sich zu einer Art konservativer Vorzeigemuslimin und bekam sechs Kinder. Sie engagierte sich ehrenamtlich in der islamischen Vereinsarbeit, sie leitete u.a. vier moslemische Kindergärten, und war 10 Jahre lang Vorsitzende eines islamischen Frauenvereins.
Im Alter von 44 Jahren emanzipierte sich Algan vom traditionellen Umfeld und trat ohne Kopftuch in der Öffentlichkeit auf. Sie propagiert eine eigenständige Interpretation der Schriften des Islam, was natürlich in ihrem Umfeld zu erheblichen Problemen führte. Sie deutet Glaubensvorschriften aus dem zeitlichen, kulturellen und geographischen Kontext ihrer Offenbarung heraus. Dadurch kommt sie zu dem Schluss, dass beispielsweise die Verhüllungsempfehlung damals eine praktische Maßnahme war, die heute wegen des veränderten Verständnisses von Mann und Frau überflüssig ist. Ihre Recherchen führten dahin, dass sie im Alter von 44 Jahren das Kopftuch endgültig ablegte.
Seither nimmt sie rege an Diskussionen im Kopftuchstreit teil, hält Vorträge und publiziert Texte, um ihre Sicht zum Kopftuch und reformbedürftigen Religionsverständnis zu verbreiten. Sie bezeichnet sich selbst als gläubige Muslimin und lebt in Berlin. Neben der Ablehnung der ihrer Ansicht nach umstrittenen religiösen Pflicht eines Kopftuchs lehnt Algan auch Glaubensteile ab, die im Konsens aller Glaubensrichtungen essentieller Bestandteil des islamischen Glaubens sind. Als Beispiele wären hier die Ablehnung eines strafenden Gottes, sowie des Verbots des Körperkontakts von Männern und Frauen zu erwähnen. Darum ist z.B. das Tanzen, bei dem eine Muslimin einen anderen Mann anfassen müsste, durchaus kein bloßes Freizeitvergnügen, sondern gewissermaßen schon eine Todsünde. Wenn sich eine Muslimin von fremden Männern anfassen läßt, ist sie bereits auf dem Weg zur Hölle.
Quelle: Emel-Abidin-Algan