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Shiatsu als Beruf
Am 7. Juni 1999 hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten (Geschäftszahl 30.599/130-III/A/1/99) festgehalten, dass Shiatsu eine ganzheitliche Methode ist, die Seele, Geist und Körper einbezieht und nach entsprechender Ausbildung (im Sinne der Richtlinien des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu) als selbständiger Beruf wie folgt ausgeübt werden:
(Die rechtliche Basis von Shiatsu)
Lilli Grobsta
Oberdorfstr. 21
66606 St. Wendel
06851 - 8 56 01
http://www.shiatsu-elke-huettel-neu.de/kurse-seminare/shiatsu-kurs.html
Shiatsu als Beruf
Am 7. Juni 1999 hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten (Geschäftszahl 30.599/130-III/A/1/99) festgehalten, dass Shiatsu eine ganzheitliche Methode ist, die Seele, Geist und Körper einbezieht und nach entsprechender Ausbildung (im Sinne der Richtlinien des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu) als selbständiger Beruf wie folgt ausgeübt werden:
- als Psychologe, der in die Psychologenliste eingetragen ist
- als Lebens- und Sozialberater auf Grund der entsprechenden Gewerbeberechtigung
- als Masseur auf Grund der entsprechenden Gewerbeberechtigung, dies kann auch eine auf Shiatsu eingeschränkte Massagegewerbeberechtigung sein.
(Die rechtliche Basis von Shiatsu)
- Ausübung von Shiatsu als Lebens- und Sozialberater
In einem Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 7. April 2006 (BMWA-30.599/0112-I/7/2006) wurde die Regelung vom 7. Juni 1999 aufgehoben, dass Shiatsu von Lebens- und Sozialberatern aufgeübt werden kann:
„Soweit das reglementierte Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung betroffen ist, ist die Ausübung von Shiatsu Massagetechniken durch diese Gewerbetreibenden unzulässig, da jegliche Massagetätigkeiten dem Gewerbe der Masseure vorbehalten sind“.
Und ergänzend in einem Schreiben vom 13. April 2006 (BMWA-30.599/0123-I/7/2006):
„So umfasst das Gewerbe der Lebens- und Sozialberater beispielsweise die Persönlichkeitsberatung, Konfliktberatung, Ehe- Partnerschafts- und Familienberatung sowie die Berufsberatung. Hinsichtlich der Methodik der Beratungstätigkeit besteht keine gesetzliche Bindung hinsichtlich der vom Gewerbetreibenden gewählten Techniken und ist eine solche auch nicht beabsichtigt. Dies bedeutet, dass sofern im Bereich des Shiatsu auch beratende Tätigkeiten möglich sind, die ohne Anwendung von Shiatsu-Massagetechniken durchgeführt werden können, diese Methodik auch von Lebens- und Sozialberatern bei den von ihnen praktizierten Beratungen zur Anwendung gebracht werden können“. - Ausübung von Shiatsu als Psychologe, der in die Psychologenliste eingetragen ist
Ähnlich wie für Lebens- und Sozialberater dürfte - rechtlich betrachtet - die Situation hinsichtlich der Ausübung von Shiatsu "als Psychologe, der in die Psychologenliste eingetragen ist", sein.
Lilli Grobsta
Oberdorfstr. 21
66606 St. Wendel
06851 - 8 56 01
http://www.shiatsu-elke-huettel-neu.de/kurse-seminare/shiatsu-kurs.html