Die Aufmerksamkeit als Erklärungsprinzip von Bewusstsein und Materie (Teil-4)

3. Die Naturgesetze der Beobachtung
Aufmerksamkeitsqualitäten


Es gibt Regeln, nach denen bestimmte Vorgänge ablaufen, die kein Mensch aufgestellt hat, die aber für alle Menschen gelten. Dazu zählen die sogenannten Naturgesetze. Beispiel: Das Naturgesetz der Gravitation. Oder das Gesetz der elektromagnetischen Kraft. Kein einziges der vier bereits bekannten Naturgesetze hat ein Mensch selbst erschaffen oder durch irgendeine Aktion zustande gebracht. Naturgesetze sind Wahrheiten und keine Meinungen oder Ansichtssachen. Wissenschaftler sprechen dabei weniger von Naturgesetzen als vielmehr von Regelmäßigkeiten in beobachtbaren Systemen, um mögliche Zirkelschlüsse zu vermeiden.

Neben den vier Naturgesetzen für Materie, Kräfte und Wirkungen, gibt es weitere Gesetze für die bei all diesen Vorgängen geltenden Beobachtungen. Das heißt, sie betreffen nicht das jeweils Beobachtbare, sondern den Vorgang der Beobachtung selbst. Das im Nachfolgenden genannte ”Beobachten“ steht dabei stellvertretend

- für sämtliche sinnlichen Fähigkeiten wie Sehen, Hören, Riechen, Schmecken und Tasten
- sowie für sämtliche sensorischen Fähigkeiten wie den Gleichgewichts- und Orientierungssinn, die Intuitionen und Ahnungen
- sowie für sämtliche anderen kognitiven Fähigkeiten wie Denken, Erinnern, Vorstellen, Assoziieren. All das wird hier zu dem Begriff ”Beobachten“ zusammengefasst.

Die beiden für Beobachtungen geltenden Naturgesetze lauten:

Natur-Beobachtungsgesetz-1:

Zwischen dem Beobachter und dem, was er beobachtet, muss es eine unverzichtbare Distanzierung geben, weil sonst keine Beobachtung zustande kommt. Die Distanzierung ist nicht gleichbedeutend mit verbindunglos, sondern gleichbedeutend mit der Notwendigkeit, um Unterschiede erkennen zu können.

Visualisierung:

Beobachter (2) <----> (1) Aufmerksamkeit <----> (3) Das Beobachtbare

Die Pfeile zeigen auf, dass Aufmerksamkeit sowohl auf den Beobachter (2) wie auch auf das Beobachtbare (3) gerichtet sein muss, um das Vorhandensein beider bezeugen zu können, dann einen Vergleich zwischen beiden anstellen zu können und schließlich die Unterschiedlichkeit beider feststellen zu können. Ferner stellen die Pfeile die Verbundenheit aller Beteiligten eines Beobachtungsvorgangs dar. Sie sind zwar voneinander getrennt, aber eben nicht im Sinne von verbindungslos.

Natur-Beobachtungsgesetz-2:

Die Richtung von Beobachtung weist stets vom Beobachtungsstandpunkt weg, und niemals zu ihm hin.
Das Benutzen eines Spiegel oder irgend eines anderen Hilfsmittels, setzt diese Regel nicht außer Kraft.

Als Visualisierung kann man sich eine Kugel vorstellen, bei der der Mittelpunkt gleichbedeutend mit dem jeweils gewählten Aufmerksamkeitsstandpunkt ist.
Die Richtung weist stets vom Mittelpunkt weg in jene Richtung, auf die der Aufmerksamkeitsfokus und damit der Beobachtungsvorgang gerichtet wird.

Schlussfolgerung

Diese beiden Beobachtungsgesetze zeigen auf, warum eine Selbstbeobachtung unmöglich ist.
Es handelt sich um fundamentale Aufmerksamkeitsqualitäten.
Beide Naturgesetze führen zu der unvermeidlichen Schlussfolgerung:

Alles, was ich beobachten kann und worüber ich etwas weiß, kann unmöglich ich sein.

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Kommentare

J
Diesen Ansatz konnte ich zum ersten mal so richtig bei Subhash nachvollziehen und fühlte mich wie neu. Thx.
 

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Meikel3000
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